Die Finanzaufsicht Bafin hat in den vergangenen zehn Jahren insgesamt acht Lebensversicherern erlaubt, die gesetzlich vorgeschriebene Überschussbeteiligung zu kürzen. Zwei Versicherern wurde dieser Schritt sogar mehr als einmal gestattet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktionen "Die Grünen" hervor. 

Der Grund für diese Sondererlaubnis war jeweils, dass damit finanzielle Schieflagen der Gesellschaften vermieden werden sollten. In diese waren die Versicherer nach Angaben der Regierung entweder durch das hartnäckige Niedrigzinsumfeld oder die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für die Zinszusatzreserve geraten – oder beides. Aus diesem Grund hat die Bafin ohnhin schon länger ein Auge auf den Versicherungsgesellschaften geworfen, eine bislang nicht genannte Zahl nahm sie deshalb in "Manndeckung". Bei den Pensionskassen sind es sogar 45 der insgesamt 137 in Deutschland tätigen Einrichtungen (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Zahlungsstopp im Krisenjahr 2008
Die Bundesdrucksache 19/5769 bringt nun die Namen der unterstützten Gesellschaften an den Tag: Bei den Versicherern handelt es sich um die Bayerische Beamten Lebensversicherung, die Provinzial Rheinland Lebensversicherung, die Provinzial Nordwest Lebensversicherung, die Hansemerkur Lebensversicherung, die gesetzliche Auffanggesellschaft Protektor, die Landeslebenshilfe, der Debeka Lebensversicherungsverein und die Süddeutsche Lebensversicherung, wie nachfolgende Tabelle zeigt.

Quelle: Deutscher Bundestag

Allerdings muss man differenzieren: Die Bayerische Beamten Lebensversicherung, die Provinzial Rheinland Lebensversicherung, die Provinzial Nordwest Lebensversicherung und die Hansemerkur haben 2008 finanzkrisenbedingt um die Ausnahme von der im selben Jahr erlassenen Mindestzuführungsverordnung gebeten. Diese regelt, dass Lebensversicherer ihren Kunden 90 Prozent ihrer Gewinne aus Kapitalanlagen gutschreiben müssen. Alle vier gaben als Grund "unvorhersehbare Verluste aus dem Kapitalanlageergebnis" an, was damals zweifelsohne der Fall war.

Protektor, das seine Policen wegen chronischer Geldknappheit mittlerweile an die Run-off-Plattform Viridium verkauft hat, musste zwischen 2010 und 2013 viermal die Sondererlaubnis erbeten – unter anderem auch wegen "Aufbau einer Verwaltungskostenrückstellung". 

Debeka zahlt Beteiligungen später
Die Debeka Leben, die bei Ratings Spitzennoten erhielt, musste 2017 bei über 3,3 Millionen Verträgen die Beteiligungen massiv kürzen. Auf eine Anfrage der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) nach den Gründen für die Kürzungen antwortete der Versicherer, dass ohne diese ein Verkauf gut verzinster Kapitalanlagen nötig gewesen wäre, um mit den Gewinnen die Mindestzuführung sicherzustellen. Das habe man vermeiden wollen. 

Zudem solle der Fehlbetrag in Zukunft wieder ausgeglichen werden, sagte ein Debeka-Sprecher der SZ. Der Versicherer habe einen entsprechenden Zahlungsplan mit der Bafin vereinbart. Daher sei auch eine Information an die Kunden über diesen komplexen Sachverhalt nicht erfolgt. 

Die Süddeutsche Leben zahlte im gleichen Jahr ihren Kunden sogar gar nichts. Diese mussten damit in Summe auf 1,5 Millionen Euro verzichten. Laut der Zeitung habe der Versicherer, im Gegensatz zu anderen Gesellschaften, darüber aber im Geschäftsbericht aufgeklärt. (jb)