Bafin ordnet Moratorium über Münchner Bankhaus an
Rolf Elgeti bewies mit seinen Immobilieninvestments lange Zeit ein glückliches Händchen. Doch die Branchenkrise traf auch sein Unternehmensportfolio – darunter das Bankhaus Obotritia.
Die Finanzaufsicht Bafin hat am Donnerstag (27.2.) gegenüber der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. wegen Insolvenzgefahr ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem untersagte die Bafin dem Institut, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden bestimmt sind (Moratorium). "Die Maßnahmen der Bafin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig", teilte die Bundesanstalt mit.
"Das Moratorium musste angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern", erläutert die Behörde. Das Bankhaus habe keine systemische Relevanz, die Notlage stelle daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in München ansässigen Instituts habe sich Ende 2023 auf 78,7 Millionen Euro belaufen, Ende 2024 seien es auf Basis vorläufiger Zahlen noch 51,8 Millionen Euro gewesen.
Seit dem Frühjahr 2022 kein Neugeschäft mehr
Die Bankhaus Obotritia GmbH hatte 2019 ihre Geschäfte in München aufgenommen. Das Institut war vornehmlich im gewerblichen Immobiliensektor tätig. Es refinanzierte seine Kreditengagements über Eigenkapital sowie Einlagen, die von Privatanlegern angeworben wurden. "Seit dem Frühjahr 2022 hat das Institut – auch aufgrund von geschäftsbeschränkenden Maßnahmen der Bafin – kein Neugeschäft mehr gezeichnet", teilt die Finanzaufsicht mit. Seit Oktober vergangenen Jahres befindet sich das Institut nach einem Auflösungsbeschluss des Hauptgesellschafters, der Obotritia Capital KGaA mit Sitz in Potsdam, in Liquidation. Hinter dieser Gesellschaft steht der bekannte Immobilieninvestor Rolf Elgeti.
"Die wirtschaftliche Situation des Instituts hat sich so weit verschärft, dass eine Gefahr für die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte besteht", so die Bafin. "Der Verkauf von Vermögenswerten hat nicht rechtzeitig zu den erforderlichen Erlösen geführt, um fällig werdende Einlagen zurückzahlen zu können. Das Moratorium soll verhindern, dass die Vermögensmasse des Instituts zum Nachteil der Einleger weiter geschmälert wird." Die Einlagen der rund 1.300 verbleibenden Einleger des Bankhauses seien im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. (fp)