Die Staatsanwaltschaft München hat gegen die beiden ehemaligen Avana-Manager Götz K. und Thomas U. Anklage erhoben. Sie sollen in den Jahren 2009 und 2010 zwei Investmentfirmen verwaltet haben, über die Steuererstattungen nach dem Cum-Ex-Modell abgewickelt wurden.

Bei solchen Deals nutzten Banken und Investoren eine erst 2012 geschlossene Gesetzeslücke aus, die ermöglichte, dass der Fiskus Kapitalertragsteuer erstattete, die vorher gar nicht abgeführt worden war. Insgesamt soll dem deutschen Steuerzahler dadurch ein Schaden in Höhe von mindestens zehn Milliarden Euro entstanden sein. Die Beschuldigten nahmen laut Staatsanwaltschaft persönlich 16 Millionen Euro durch die Geschäfte ein. Die Hauptverhandlung beginnt am 7. November, wie das Landgericht München der Nachrichtenagentur "Bloomberg" mitteilte. Das Gericht hat zehn Verhandlungstage anberaumt.

Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2014
Bereits 2014 wurden wegen Verdachts auf das Betreiben von Cum-Ex-Geschäften behördliche Untersuchungen gegen Avana eingeleitet. In ihren Jahresberichten bis einschließlich für das Jahr 2016 zeigte sich die Avana Invest noch entspannt im Umgang damit. Ihr liege ein steuerrechtliches Gutachten vor, aus dem keine Notwendigkeit hervorgehe, bilanzielle Rückstellungen zu bilden. Eventuelle Risiken aus Transaktionen für von der Avana verwaltete Teilgesellschaftsvermögen (TGV) schätze die Geschäftsführung als gering ein.

Im Jahresbericht 2017 änderte sich dann Avanas Einschätzung der Lage. Erstmals tauchte auf, dass Transaktionen um den Dividendenstichtag "auch in den Jahren 2011 bis 2013 für vier weitere TGV durchgeführt" wurden und dass eine entsprechende Betriebsprüfung noch andauere. Zwar rechne Avana nicht damit, "für Ansprüche Dritter gegen die von ihr gemanagten TGV" aufkommen zu müssen, räumte aber ein, dass die Finanzverwaltung zu einer anderen Beurteilung kommen könnte. Sollte dieser Fall eintreten, "dann wäre der Bestand der Gesellschaft gefährdet". 2020 meldete Avana Insolvenz an. (Bloomberg/tw)