Deka beantragt Kryptoverwahrlizenz
Die Dekabank will künftig digitale Vermögenswerte verwahren und hat um eine entsprechende Lizenz bei der Finanzaufsicht Bafin angesucht.
Mit dem Antrag der Deka auf eine Kryptoverwahrlizenz erreicht das Thema digitale Assets immer stärker auch die größeren deutschen Geldhäuser. Schon seit ein paar Monaten bemüht sich die Commerzbank um eine solche Lizenz von der Finanzaufsicht Bafin. "Digitale Assets sind ein Schlüsselfaktor, um die Deka und die Sparkassen beim Wertpapiergeschäft wettbewerbsfähig zu halten", erklärt Vorstand Martin K. Müller. Das Angebot der Dekabank richtet sich an institutionelle Investoren.
Unternehmen, die für Dritte digitale Assets verwahren wollen, müssen sich dies von der Finanzaufsicht genehmigen lassen. Erst danach dürfen sie Kunden eine Wallet anbieten. Perspektivisch verwahren lassen sich unter anderem Fonds, Aktien, Zertifikate sowie illiquide Assets. Auch Kryptowährungen sind möglich, jedoch stehen diese bei der Dekabank nicht im Fokus.
Nächster logischer Schritt
Bisher haben fünf kleinere Unternehmen eine Bafin-Lizenz als Kryptoverwahrer, darunter das österreichische Fintech Bitpanda. Einige weitere nutzen laut Bafin eine Übergangsregelung. Die Commerzbank erklärte auf Nachfrage, bei ihr laufe das Lizenz-Genehmigungsverfahren noch. Die Deka hatte bereits digitale Assets emittiert. Sie sieht die Verwahrung nun als nächsten logischen Schritt.
Inhaberschuldverschreibungen und Investmentfondsanteile dürfen bereits in Form eines Kryptowertpapieres begeben werden. Dadurch müssen keine physischen Wertpapierurkunden mehr erzeugt werden, die Emission kann direkt auf der Blockchain stattfinden, die Prozessabläufe verkürzen sich. Bereits durch den Gesetzgeber in Aussicht gestellt ist der dritte Schritt, die Begebung von Kryptoaktien. (mb/Bloomberg)