Die Finanzaufsicht Bafin hat angeordnet, dass die DF Deutsche Finance Investment GmbH, ein Initiator geschlossener Immobilienfonds, Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen muss, damit die Bafin sich "ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung geschlossener Publikumsfonds verschaffen" kann, wie es in einer Mitteilung der Bafin vom Freitag (19.6.) heißt.

Außerdem hat die Bafin einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Aufgabe hat, die Erfüllung der Anordnung zu überwachen. "Die Bestellung eines Sonderbeauftragten durch die Bafin ist ein vergleichsweise scharfes Schwert und darf als Zeichen gedeutet werden, dass die Bafin auf nicht unerhebliche Unregelmäßigkeiten gestoßen ist", sagt Rechtsanwalt Christian Conreder, Praxisgruppenleiter Banking & Finance bei der Beratungsgesellschaft Rödl.

Instrument des Sonderbeauftragten erst vor Kurzem eingeführt
Die Deutsche Finance nimmt auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE zur Anordnung der Bafin wie folgt Stellung: "Anlass sind unterschiedliche Auffassungen über den Umfang von Informationen zu einzelnen Sachverhalten. Auf den ordnungsgemäßen Fortgang des Geschäftsbetriebs hat dies keine Auswirkungen. Die laufende Verwaltung der verantworteten Fonds wird mit der gebotenen Sorgfalt fortgeführt."

Die Möglichkeit der Bafin, einen Sonderbeauftragten zur Überwachung von AIF-Emittenten zu bestellen, existiert erst seit Kurzem. Im Rahmen der Verabschiedung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes wurden im April dieses Jahres die Paragrafen 40a bis 40d ins KAGB eingeführt und damit die Bestellung eines Sonderbeauftragten als eigenständiges Aufsichtsinstrument etabliert.

Möglicher Hintergrund: Nicht rechtzeitig veröffentlichte Jahresabschlüsse
"Ein möglicher Grund könnte sein, dass für zahlreiche Publikumsfondsgesellschaften der Deutsche Finance noch keine Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 veröffentlicht wurden“, schätzt Conreder. Schaue man sich den Werkzeugkasten an, der der Bafin in solchen Situationen zur Verfügung stehe, dann ließe sich sagen, dass die Bafin konsequent ihre zur Verfügung stehende Mittel einsetze, ergänzt Conreder.

Die Deutsche Finance signalisiert, die Bafin und den Sonderbeauftragten "umfassend, konstruktiv und transparent" zu unterstützen, legt aber zugleich Wert darauf, dass die veröffentlichte Mitteilung keine Feststellung von Pflichtverletzungen enthalte. Die Maßnahme sei noch nicht bestandskräftig, betont das Unternehmen. (tw)