DVAG wirbt Berater – übers Arbeitsamt
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) ist immer auf der Suche nach neuen Beratern. Dafür setzt sie auf viele Wege der Kontaktanbahnung – auch hochoffiziell über das Jobportal der Bundesagentur für Arbeit.
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) sucht neue Berater auch über die Arbeitsämter. Das Jobportal der Bundesagentur für Arbeit ist offenbar ein beliebter Kanal zur Ansprache von potenziellen Vermögensberatern, wie die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet.
Die DVAG bestätigte der Zeitung, dass die angeschlossenen Berater eigenverantwortlich entscheiden, wie sie Nachwuchs ansprechen. Neben der persönlichen Ansprache oder Werbung für den Job in sozialen Medien nutzen einige auch das Jobportal der Arbeitsagentur. Zentrale Vorgaben zur Ansprache über externe Plattformen gebe es nicht, erklärte eine Sprecherin des Finanzvertriebs gegenüber dem Blatt. Tatsächlich stammen Anschreiben der DVAG, die der Zeitung vorliegen, jeweils von unterschiedlichen Beratern.
Kritik: Kein Hinweis auf Provisionstätigkeit
Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet aber kritisch, dass die DVAG in den Anschreiben nicht erklärt, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit auf Basis von Provisionen handelt – der Vertrieb arbeitet mit selbstständigen Handelsvertretern. Daher stellte das Blatt die Frage, wie die Angebote der DVAG zu dem Grundsatz des Arbeitsamtes passen, Bürgern sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Die Behörde verwies der Zeitung zufolge darauf, dass das Thema Selbstständigkeit zum Förderportfolio der Agentur gehöre. Auch das sei im Sozialgesetzbuch festgehalten.
Ein Blick ins Internetportal des Arbeitsamtes verrät indes, dass neben dem größten deutschen Finanzvertrieb auch andere Finanzdienstleister dort Personal respektive Vermittler suchen. Sparkassen und Versicherer stellen ebenfalls Jobangebote ein, ebenso andere Finanzvertriebe und einzelne Maklerhäuser. Auch aus einigen dieser Ausschreibungen geht nicht klar hervor, ob es sich um eine freie oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt. (jb)













