Verbraucherschützer hatten das Management des offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI verklagt, weil sie der Überzeugung sind, dass der Fonds mit einer falschen Risikoklassifizierung verkauft worden sei. Dadurch seien Tausende Anleger getäuscht worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab ihnen Recht, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil stellt die Praxis der Risikodarstellung des Wohnen ZBI in Frage. Weil aber die meisten Anbieter offener Immobilienfonds sich derselben Methoden bedienen, um das mit einer Zeichnung verbundene Risiko in einer Skala von 1 bis 7 einzustufen, ist die Verunsicherung groß. "Wir reden über die Zukunft der Immobilienfonds in Deutschland", zitiert das "Handelsblatt" Cornelius Riese, den Chef der DZ Bank. Zumindest für Teile der Branche handle es sich um eine "Existenzfrage". Union Investment gehört mehrheitlich zur DZ-Bank-Gruppe.

BVI und Bafin reagieren abwartend
Riese verweist, so das "Handelsblatt", auf die zentrale Funktion, die offene Immobilienfonds für den deutschen Immobilienmarkt haben. In 25 offenen Immobilien-Publikumsfonds haben – überwiegend – Privatanleger nach einer Erhebung von FONDS professionell ONLINE derzeit rund 110 Milliarden Euro investiert. Privatanleger würden sich abwenden, so die Befürchtung, wenn offene Immobilienfonds in derselben Risikoklasse wie Derivate, Optionen und andere alternative Investments eingruppiert würden.

FONDS professionell ONLINE hat den Branchenverband BVI um eine Einschätzung der Konsequenzen aus dem Urteil gebeten. Die Antwort der Interessenvertreter: "Wir werden das Urteil gemeinsam mit unseren Mitgliedsgesellschaften eingehend prüfen und nach einer fundierten Bewertung dazu Stellung nehmen." Auch die Bafin drückt sich einstweilen sehr vorsichtig aus: "Wir werden die Entwicklung abwarten und eine abschließende höchstrichterliche Urteilsbegründung analysieren", teilte ein Sprecher der Bafin auf Anfrage mit. (tw)