Die Zukunft des Digitalversicherers Element ist weiter unsicher. Im Moment befindet sich das auf White-Label-Policen im Sachbereich spezialisierte Start-up im vorläufigen Insolvenzverfahren, das endgültige Insolvenzverfahren soll erst Ende Februar starten. Weil Element wegen des Verfahrens keinen vollen Versicherungsschutz mehr gewähren kann, rät die Finanzaufsicht Bafin Kunden und auch Vermittlern, die Verträge unter Berufung auf Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) außerordentlich zu kündigen. 

Das Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn ein besonderes Ereignis geschieht oder eine einseitige Änderung des Vertrages vorgenommen wird. Das ist nach Ansicht der Beteiligten bei Element offenbar der Fall. Das Unternehmen werde "es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach Paragraf 314 BGB außerordentlich kündigen", schreibt die Bafin in einer Mitteilung.

Element Risikoträger?
Zuvor müssen Verbraucher aber prüfen, ob sie eine Police von Element haben: Bei White-Label-Policen tritt der Risikoträger, in dem Falle Element, nicht in Erscheinung. Zudem rät die Aufsicht, dass Verbraucher zunächst einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer schließen, bevor sie den Vertrag mit Element kündigen. Der Beginn des Versicherungsschutzes eines möglichen neuen Vertrages sollte nahtlos an die Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit Element anschließen.

Allerdings haben Kooperationspartner von Element, das fast ausschließlich mit Assekuradeuren zusammenarbeitet, selbst begonnen, neuen Versicherungsschutz für Element-Kunden zu besorgen. Laut Bericht des "Versicherungsjournals" hat etwa der in Bad Kreuznach ansässige Mehrfachvertreter Asspario, der eine Unfall- und Fahrradpolice von Element vertrieb, die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg als neuen Risikoträger gewonnen. (jb)