Element-Insolvenz ist offiziell – so geht es weiter
Der Direktversicherer Element ist endgültig insolvent. Der Insolvenzverwalter wird nun dafür sorgen, dass Schäden und Ansprüche von Gläubigern aus dem Vermögen von Element bedient werden.
Die Information erreichte die Öffentlichkeit schon Ende vergangener Woche, nun ist es offiziell: Der Direktversicherer Element ist endgültig insolvent. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Element Insurance wegen Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Friedemann Schade von der Kanzlei BRL bestellt, der schon das vorläufige Insolvenzverfahren leitete. Das teilen sowohl Schade als auch die Finanzaufsicht Bafin mit.
Die Insolvenz bedeutet massive Auswirkungen auf den Versicherungsschutz für Element-Kunden. Die allermeisten jetzt noch bestehenden Versicherungsverträge mit Element werden gemäß Paragraf 16 Versicherungsvertragsgesetz mit Ablauf des 1. April enden. Für einige Verträge gibt es Sonderregelungen. Da Element ein White-Label-Versicherer ist, bei dem ein Kooperationspartner nach außen auf die Versicherungsnehmer zuging, rät die Bafin Verbrauchern, ihre Versicherungen zu prüfen, ob sie nicht doch Element-Kunden sind.
Forderungen unter "www.element-insolvenz.de" anmelden
Alle Versicherten werden Post von Schade bekommen, auch die circa 15.000 bis 20.000 Schadengläubiger werden informiert. Deren Ansprüche werden noch geprüft, aktuell steht der Mitteilung von BRL zufolge jedoch noch nicht fest, wann und in welcher Höhe die Ansprüche aus Schadensfällen im Rahmen des Insolvenzverfahrens beglichen werden können. Wichtig ist: Schäden sowie auch andere Forderungen an Element können unter www.element-insolvenz.de (externer Link) angemeldet werden.
Für alle Forderungen wird der Insolvenzverwalter auf das Sicherungsvermögen zurückgreifen. Schadengläubiger haben einen vorrangigen Anspruch vor den sonstigen Gläubigern im Insolvenzverfahren. Sollte das Sicherungsvermögen zur vollständigen Regulierung aller Schäden nicht ausreichen, werden die Ansprüche quotal bedient. (jb)