EU-Kommission macht Neobrokern das Leben schwer
Online-Wertpapierhändler erhalten von Börsen bislang Vergütungen dafür, dass sie die Orders der Privatanleger weiterleiten. EU-Marktwächtern missfällt diese Praxis. Sie wollen die Zahlungen verbieten, was das Geschäftsmodell von Neobrokern wie Trade Republic oder Scalable Capital empfindlich träfe.
Die EU-Kommission will Provisionen für die Weitergabe von Handelsaufträge von Privatkunden verbieten. Dies geht aus der finalen Fassung des Entwurfs zur Reform der Finanzmarktregulierung hervor, der dem Branchendienst "Finanz-Szene.de" vorliegt. Demnach sollen die sogenannten "Payment For Order Flow" untersagt werden. Dies greift das Geschäftsmodell der sogenannten Neobroker wie Trade Republic oder Robo Adivsordigitaler Vermöensverwalter wie Scalable Capital frontal an. Letzterer hatte das Geschäft in Deutschland in diese Richtung erst jüngst ausgedehnt.
Die Praxis der anlageaffinen Fintechs fußt darauf, dass sie von Handelsplätzen für die weitergeleiteten Wertpapierorders der Privatanleger Zahlungen erhalten. Diese Provisionen ermöglichen es den Retail-Brokern wiederum, ihren Kunden besonders günstige Konditionen einzuräumen. Der Berliner Neobroker Trade Republic etwa verlangt für Handelsaufträge gerade einmal einen Euro. "Finanz-Szene.de" zufolge könnte die Regelung auch klassische Retail-Broker wie Comdirect oder ING Deutschland geschäftsseitig belasten.
"Kontroverse Praxis"
Die Regulierer in Europa wie in den USA hatten die Geschäftsmodelle bereits seit einiger Zeit kritisch beleuchtet. Die EU-Kommission bezeichnet die durchgeleiteten Provisionen nun als "kontroverse Praxis", die beendet werden müsse. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen die Einhaltung der neuen Regelung überwachen und gegebenenfalls per Sanktionen eingreifen.
Die Branche selbst hatte offenbar nicht mit einem Verbot, sondern nur mit erweiterten Transparenz- und Wettbewerbsvorgaben gerechnet. Entsprechend spät hatten die Lobbyisten versucht, gegen das Verbot zu opponieren – augenscheinlich vergeblich. Der Entwurf muss aber noch vom EU-Parlament abgesegnet werden. (ert)