FNZ erhöht Gebühren für Fondsanbieter und Kunden deutlich
Asset Manager, die ihre Fonds neu bei der FNZ Bank listen lassen möchten, sollen nun eine laufende Gebühr zahlen – ein Novum am Markt. Und das Entgelt, das für den Einzug von Servicegebühren anfällt, verdoppelt sich auf einen Schlag, wie FONDS professionell ONLINE erfahren hat. Die Details.
Die FNZ Bank versucht, bei Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) einmalige und laufende Listing-Gebühren für neu aufzunehmende Fonds durchzusetzen. Geht ein Anbieter nicht auf die neuen Bedingungen ein, kann es passieren, dass neue Produkte dieses Hauses nicht über die FNZ geordert und dort verwahrt werden können. Zudem erhöht die Depotbank das Entgelt für den Einzug von Servicegebühren, die ein Finanzberater seinen Endkunden berechnet, zum 1. Juli deutlich. Entsprechende Informationen von FONDS professionell ONLINE bestätigte die Bank auf Anfrage der Redaktion.
Ziel der Gebührenerhöhungen dürfte es sein, die Profitabilität des Instituts zu steigern. Die FNZ Bank hatte Mitte April ein Programm zum Stellenabbau gestartet. Ende vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass der Mutterkonzern, die britische FNZ Group, einen Verkauf der deutschen Fondsplattform prüft.
500 Euro pro Jahr und ISIN – für Standardprodukte
Den Informationen der Redaktion zufolge verschickte die FNZ Bank flächendeckend überarbeitete Vertriebsverträge an Fondsgesellschaften. Dort finden sich ein Einrichtungsentgelt und eine laufende Gebühr, die für neu zu listende Fonds zu entrichten wäre, wenn der Anbieter den neuen Bedingungen zustimmt. Es handelt es sich um ein mehrstufiges Modell, abhängig von der Komplexität des neuen Produkts.
Für Retail-Anteilsklassen mit und ohne Bestandsprovision (inklusive ETFs), bei denen es mit Blick auf die Abwicklung keine Besonderheiten gibt, sieht die FNZ demnach die Kategorie "Standard" vor. Für solche Fonds wird im Jahr des Listings je Wertpapierkennnummer eine Gebühr von 2.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhoben, in den Folgejahren dann 500 Euro je ISIN. Weist der Fonds Besonderheiten auf (z.B. Mindestanlage, keine tägliche Handelbarkeit/Preislieferung, Rücknahmerestriktionen), liegt die einmalige Gebühr bei 5.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je ISIN, die laufende Gebühr beträgt 1.000 Euro.
Einige neue Fonds werden weiterhin aufgenommen
"Alte", bereits auf der Plattform geführte Fonds sind nicht tangiert. Die neue Gebühr fällt zusätzlich an, es ist keine Gebührensenkung an anderer Stelle vorgesehen, etwa mit Blick auf Depotführungs- oder Handelsentgelte. Der Versand der neuen Verträge fand schon Anfang dieses Jahres statt. Nun wurde FONDS professionell ONLINE darauf aufmerksam, weil mehrere Endkundenberater der Redaktion berichteten, dass einige neue Finanzprodukte nicht bei der FNZ gelistet sind.
Verschiedene Asset Manager, die die neuen Konditionen der FNZ ablehnen und den Vertrag daher noch nicht unterschrieben haben, bestätigten diese Beobachtung. Es sei allerdings nicht so, dass neue Fonds grundsätzlich nicht mehr aufgenommen würden. Einige jüngst lancierte Produkte seien durchaus über die FNZ handelbar. Die verantwortlichen KVG-Manager, die namentlich nicht genannt werden möchten, äußerten gegenüber der Redaktion die Vermutung, dass die FNZ neue Fonds offensichtlich nach wie vor aufnehme, sofern sie eine hohe Nachfrage nach diesen Produkten erwarte.
Laufende Gebühren von den KVGen verlangen andere Plattformen nicht
Ein einmaliges Listing-Entgelt für neu aufzunehmende Fonds ist nichts Ungewöhnliches. Einige weitere für den freien Finanzvertrieb relevante Fondsplattformen erheben ebenfalls eine solche Gebühr, während andere Depotbanken darauf verzichten. Die der Redaktion bekannten Sätze liegen aber unter dem Niveau, das die FNZ nun durchsetzen möchte. Äußert unüblich ist es zudem, bei den KVGen zusätzlich eine laufende Gebühr zu erheben, die jedes Jahr erneut anfällt.
Die Fondsplattformen finanzieren ihr Geschäft klassischerweise dadurch, dass sie einen Teil der Bestandsprovision einbehalten, die die Anbieter für den Vertrieb ihrer Produkte vorsehen. Für ETFs und provisionsfreie Anteilsklassen aktiv gemanagter Fonds haben sich Depotmodelle etabliert, bei denen für die Endkunden eine kleine Gebühr abhängig vom betreuten Vermögen anfällt.
"Massive 'No-Show-Quote'"
Die FNZ betont auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE, dass die Erhebung von Listing-Gebühren ein in der Branche "übliches Vorgehen" sei, "das mit Blick auf die Prozesse und den Aufwand nachvollziehbar" sei. "Wir wollen unseren Kunden und Partnern stets ein sehr attraktives Universum bieten und dafür auch (…) weitere Fonds aufnehmen", teilt die Bank mit. "Das umfasst sowohl Fonds, die sich bereits am Markt bewährt haben, aber in Einzelfällen noch nicht auf der Plattform sind, als auch neu aufgelegte Produkte."
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeige jedoch, dass es bei etwa 50 bis 60 Prozent der neuen Listings auch nach längerer Zeit nicht die avisierten Investitionen in die Produkte gebe – in einige Anteilsklassen würde gar kein Geld investiert. "Insgesamt hat die Zahl der Listing-Anfragen ebenso wie die Quote der Fonds, bei denen wir nach einem Listing keine Anlagen sehen, in den letzten Jahren zugenommen", erläutert das Unternehmen. "Diese mittlerweile massive 'No-Show-Quote' ist der Grund für unsere neue Preisstrategie."
"Lasten fairer verteilen"
Das erneuerte Gebührenmodell reflektiere den "erheblichen operativen Aufwand", der in vielen Fällen nicht mit der tatsächlichen Nachfrage nach den Produkten übereinzubringen sei. "Dieser entsteht zum Beispiel durch die laufende Verwaltung und Pflege von Fondsstammdaten, aber auch die für ein Listing erforderlichen Prüfungen zur Verifizierung der Handels- und Zielmarktdaten", so die FNZ. Es handele sich dabei nicht um einen Einmalaufwand, vielmehr sei ein laufender Abgleich nötig. "Um diese mit dem Listing und dem Führen der Fonds auf der Plattform verbundenen Aufwände zu kompensieren, haben wir uns, gerade vor dem Hintergrund, dass sehr viele gewünschte Listings nicht zu Anlagen in die Fonds geführt haben, zu der Anpassung entschieden."
Durch die Listing-Gebühren entstünden keine zusätzlichen Belastungen für die Kunden und Vertriebspartner, betont die FNZ. "Vielmehr sehen wir es als Weg, um die Lasten entsprechend der Erfahrungen der letzten Jahre fairer in der Wertschöpfungskette zu verteilen." Hierfür stehe man im "konstruktiven Dialog" mit den insgesamt mehr als 300 KVG-Partnern, für die das Thema grundsätzlich "in der Breite inhaltlich nachvollziehbar" sei. Die Frage, wie viele Fondsanbieter den neuen Bedingungen bereits zugestimmt haben, ließ die FNZ unbeantwortet: "Sie haben sicher Verständnis, dass wir uns nicht zum Stand der einzelnen Gespräche äußern", heißt es in der Stellungnahme.
Entgelt für die Abwicklung von Servicegebühren verdoppelt sich
Nicht nur für die KVGen wird es künftig potenziell teurer, mit der FNZ zusammenzuarbeiten, sondern auch für die Kunden vieler Berater, die Servicegebühren berechnen. Die FNZ bietet Vermittlern an, den Einzug dieses Entgelts zu übernehmen, so wie andere Depotbanken auch. Berater können die Servicegebühren zwar auch direkt mit ihren Kunden abrechnen, dann müssen sie den regulatorisch geforderten Kostenausweis aber selbst erstellen – ein in der Praxis mühsames Unterfangen, weshalb viele auf die Dienste der Fondsplattformen zurückgreifen.
Nun steigen die Kosten für diese Dienstleistung bei der FNZ deutlich: Zum 1. Juli hebt das Institut das halbjährliche Abwicklungsentgelt für Servicegebühren von bislang sechs Euro pro Kundenvereinbarung auf zwölf Euro an, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE betont die Bank, dies sei die erste Erhöhung dieses Entgeltes seit Einführung der entsprechenden Dienstleistung im Jahr 2007. "Wir haben jetzt nach fast 20 Jahren eine Anpassung auf das aktuelle Preisniveau vorgenommen", teilt das Institut mit. "Dies deckt die gewohnt schnelle, sichere und systemkonforme Abwicklung des Serviceentgeltes für unsere Kooperationspartner adäquat ab." Die Kunden müssen sich allerdings damit abfinden, für die gleiche Dienstleistung künftig das Doppelte zu bezahlen. (bm)




Vortrag am FONDS professionell KONGRESS









