Fondsregulierung: Fairvesta hält die KVG geheim
Bei Fairvesta aus Tübingen hält die AIFM-Regulierung Einzug. Für die Bestandsfonds hat der Fondsinitiator vorschriftsmäßig eine KVG und eine Verwahrstelle mandadiert. Namen werden aber nicht genannt.
Der Fondsinitiator Fairvesta unterstellt seine Immobilienfonds dem Management einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Das teilte das Unternehmen in einer Presseaussendung mit. Außerdem wurde eine Verwahrstelle beauftragt, die gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für die Verwahrung der Vermögensgegenstände zuständig ist und bestimmte Kontrollfunktionen hat. Welche Unternehmen die Mandate erhalten haben, verrät Fairvesta nicht. Gegenüber FONDS professionell ONLINE erklärte ein Sprecher: "Aufgrund der Negativberichterstattung – hauptsächlich in der Wirtschaftswoche – wurde zwischen den Partnern vereinbart, keine Namen zu nennen."
Das KAGB ist seit Juli 2013 in Kraft und setzt die europäische AIFM-Richtlinie um. Laut Gesetz unterliegen auch schon bestehende Fonds (so genannte "Altfonds") dem KAGB, wenn sie nach dem 21. Juli 2013 noch Investitionen tätigen. Fairvesta legt seit 2002 Immobilienhandelsfonds auf, die gemäß des prospektieren Fondskonzepts laufend Immobilien kaufen und verkaufen. Das Emissionshaus führt zehn Handelsfonds im Bestand, der jüngste wurde vor wenigen Tagen geschlossen (FONDS professionell ONLINE berichtete).
Wann und mit welcher KVG Fairvesta den nächsten Immobilienfonds auflegt, ist zurzeit unklar. Gegenüber der "Immobilienzeitung" erklärte das Unternehmen, dass es die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart abwarten wolle, ehe dazu Details kommuniziert werden. "Die Lösung für die Bestandsfonds muss nicht zwangsläufig auch für die Nachfolgeprodukte gelten", deutet der Unternehmenssprecher gegenüber FONDS professionell ONLINE die Zusammenarbeit mit einer weiteren KVG und Verwahrstelle an. (ae)













