Honorarfinanz-Chef: "Wir bieten als einzige ein Gesamtpaket"
Davor Horvat, Vorstand und Gründer der Honorarfinanz, erläutert im Interview mit FONDS professionell ONLINE, warum er die Honorarberatungsplattform Confee übernommen hat – und wie es nun mit seinem Unternehmen weitergehen soll.
Der Markt der Serviceanbieter für Honorarberater ist sehr übersichtlich. Kürzlich ist mit dem Zusammenschluss des Honorar-Haftungsdaches Honorarfinanz und des Dienstleisters Confee ein vergleichsweise großer Player an diesem Markt entstanden – wenngleich die Confee als Marke unter dem Dach der Honorarfinanz erhalten bleiben soll. Im Gespräch mit FONDS professionell ONLINE berichtet Honorarfinanz-Vorstand Davor Horvat über seine Motive für den Kauf des Unternehmens.
Herr Horvat, warum haben Sie die Confee übernommen? Und was sind Ihre Pläne mit der Honorarberatungsplattform?
Davor Horvat: Der Kauf erfolgte aus verschiedenen Gründen. Da ist zum einen die regulatorische Entwicklung. Ich gehe nicht davon aus, dass ein vollständiges Provisionsverbot für Kapitalanlageprodukte und Versicherungen kommen wird. Die Auflagen, unter denen Vermittler auf Provisionsbasis arbeiten dürfen, werden sich aber verschärfen. Berater, die sich nun rechtzeitig breiter aufstellen und schon Produkte und Dienstleistungen gegen Honorar anbieten können, werden die Gewinner sein. Sehen Sie, es geht nicht um eine Gegenüberstellung von schlechter Provisions- und guter Honorarwelt. Vielmehr soll allen Beratern aus der Finanzbranche die Chance geboten werden, ihr Dienstleistungsangebot um Aspekte der Honorarwelt zu erweitern.
Wie soll das geschehen?
Horvat: Die Confee bietet jeweils ein Paket für Versicherungs- und ein Paket für Anlageprodukte gegen Honorar an, die man natürlich auch kombinieren kann. Vermittler können sich also aus diesen Paketen bedienen und beginnen, Kunden solche kosteneffizienten Nettoprodukte anzubieten. Grundsätzlich können gewerbliche Vermittler ja Finanz- und Versicherungsprodukte ohne Provisionsanteil anbieten. Insbesondere Finanzanlagenvermittler können aus einer großen Palette wählen, für Versicherungsvermittler ist das Angebot zugegebenermaßen kleiner. Aber auch hier gibt es über alle Sparten Nettoprodukte.
Sie erwähnten weitere Gründe für den Kauf.
Horvat: Ganz einfach, dass die Honorarfinanz weiter wachsen kann.
Das müssen Sie erläutern.
Horvat: Der Zusammenschluss der Honorarfinanz und der Confee führt dazu, dass wir als einzige Gesellschaft in Deutschland ein Gesamtpaket für die Erbringung von Honorardienstleistungen anbieten können. Nämlich ein von der Bafin beaufsichtigtes Haftungsdach, das bald auch über die Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung verfügen wird, inklusive schlüsselfertigem Vermögensmanagementkonzept und sämtlichen Backoffice-Leistungen für Berater. Dazu kommen die Services und Nettoprodukte der Confee, darunter auch ein spezielles Konzept im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und Nettotarife für Sach- und Berufsunfähigkeitspolicen. Das ist für viele Berater sehr interessant.
Haben Sie schon eine Vorstellung davon, wie viele Berater Sie gewinnen möchten?
Horvat: Ich rechne damit, dass sich bald etwa 200 bis 300 Berater der Confee anschließen werden. Für die Honorarfinanz rechne ich damit, dass wir bald die Marke von 100 Tied Agents erreichen werden, wobei ich hoffe, dass sich 20 bis 30 der aktuell rund 100 Berater der Confee dem Haftungsdach anschließen werden. Daher werden wir neben den monatlichen Onlineseminaren aus der Beratungspraxis auch Live-Praxisworkshops in verschiedenen Städten veranstalten. Somit können sich interessierte Berater über die Vorteile der Honorarwelt und das Geschäftsmodell informieren.
Vielen Dank für das Gespräch. (jb)
Kommentare
O, nein wieder einer der nichs verstanden hat!
AntwortenWie soll dies gehen? Nach der GewO-Ordnung wird dies scheitern. Denn eine Honorarberatung hat im Kunden zu stehen, und nicht auf Weisung von 3. arbeiten. Denn das wäre ein Lagersprung, was faktisch zur Meldelücke bei der IHK führt, wegen Tätigkeiten außerhalb der gesetzlichen vorhandenen Zulassung. Den die Zulassungen wird über die Absätze des Gesetztes geregelt, wer den § 34 d als Abs. 1 Satz 2 hat, darf nicht nach Abs. 1 Satz 1 arbeiten. Demnach bleibt es nur über unter der WpHG als Bank zu firmieren und die Honorarberatung als sozialpflichter Honorar-Vermittler tätigt sein. Mal sehen, welche Struktur durch die Vermittlerbranche wieder getrieben wird, und ob überhaupt eine Versicherung die Einlagensicherung übernehmen wird.
Bruno1968 am 02.05.24 um 21:01