IT-Mängel: Bafin brummt Haftpflichtkasse Kapitalerhöhung auf
Die Sicherheit und Stabilität der IT von Versicherungsgesellschaften ist eine der Prioritäten für die Bafin. Bei Mängeln müssen Gesellschaften das Kapital erhöhen – wie nun die Haftpflichtkasse.
Die Haftpflichtkasse muss ihr Eigenkapital erhöhen. Die Finanzaufsicht Bafin hat bereits am 7. November angeordnet, dass der in Roßdorf bei Darmstadt ansässige Versicherer wegen Mängeln in der internen IT-Organisation höhere Anforderungen an das sogenannte Solvenzkapital erfüllen muss. Die Anordnungen der Behörde wurden am 13. Dezember bestandskräftig, wie die Bafin mitteilt. Sind die Mängel beseitigt, wird der Kapitalaufschlag aufgehoben.
Die Haftpflichtkasse hatte bereits in der Vergangenheit mit IT-Problemen zu kämpfen und war im Sommer 2021 Opfer einer Cyberattacke geworden. Dies ist nicht der erste Versicherer, der derlei Anordnungen der Bafin erfüllen muss. So mussten schon die Signal Iduna Lebensversicherung, die Axa Krankenversicherung und die Allianz auf behördliche Anweisung wegen IT-Mängeln ihr Eigenkapital erhöhen (FONDS professionell ONLINE berichtete).
Grundlage: Versicherungsaufsichtsgesetz
Die Grundlage für den Schritt bildet Paragraf 23 Versicherungsaufsichtsgesetz. Demnach müssen die Gesellschaften "eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation haben, die der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist. Zur Geschäftsorganisation eines Versicherers gehört auch dessen IT", heißt es in der Mitteilung der Bafin. Weisen Versicherer, die nach Solvency II beaufsichtigt werden, Mängel in der Geschäftsorganisation auf, kann die Behörde einen Kapitalaufschlag anordnen, der die Solvabilitätskapitalanforderung erhöht. So sollen Risiken abgedeckt werden, die aus den Mängeln resultieren. (jb)