Die Deutsche Bank kann gegen ein Urteil, das sie zu höheren Zahlungen an eine Gruppe ehemaliger Postbank-Investoren verpflichtet, nicht in Revision gehen. Der langjährige Rechtsstreit steht im Zusammenhang mit der Übernahme des früheren Konkurrenten im Privatkundengeschäft.

Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Zivilgericht, entschied gegen das deutsche Geldhaus. Das geht aus einem am Mittwoch (11.3.) auf der Website des Gerichts veröffentlichten Beschluss hervor.

Deutsche Bank will Entscheidung zunächst analysieren
Die Deutsche Bank teilte mit, sie werde nun die Begründung der Entscheidung analysieren. Unabhängig von der Entscheidung habe die Deutsche Bank zwischenzeitlich die aus diesen Verfahren resultierenden Risiken durch eine Reihe von Vergleichsvereinbarungen deutlich reduziert.

Die Deutsche Bank hatte Ende 2024 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt, nachdem das Oberlandesgericht Köln ein Urteil zugunsten von Investoren bestätigt hatte. Die Kölner Richter hatten der Deutschen Bank seinerzeit die Revision nicht zugelassen.

Streit um Preis bei Postbank-Übernahme
Der Rechtsstreit reicht zurück auf die Übernahme der Postbank und den Preis, den die Deutsche Bank den Postbank-Aktionären 2010 bot. Damals stellte die Deutsche Bank 25 Euro je Postbank-Aktie in Aussicht.

Die Investoren argumentieren, sie hätten 57,25 Euro erhalten müssen – der Kurs, zu dem die Aktie 2008 notierte, als die Deutsche Bank erstmals Anteile an ihrem damaligen Wettbewerber erwarb.

Rückstellungen und Vergleiche
Die Deutsche Bank stellte 2024 1,3 Milliarden Euro für die Klagen ehemaliger Postbank-Investoren zurück und legte Pläne für Aktienrückkäufe auf Eis. Später erzielte das Institut Vergleiche mit Klägern, die 60 Prozent der Gesamtforderungen repräsentieren, und konnte daraufhin einen großen Teil der gebildeten Rückstellungen auflösen.

Am Mittwoch erklärte die Bank, sie habe inzwischen Vergleiche erzielt, auf die mehr als 90 Prozent der Forderungen der Kläger entfallen. "Die auf Basis des Urteils des OLG Köln zu leistenden Zahlungen sowie die noch verbleibenden erstinstanzlich anhängigen Klageansprüche belaufen sich zusammen auf rund 112 Millionen Euro (per 31.12.2025) einschließlich Zinsen und sind vollumfänglich durch die Rückstellungen abgedeckt", so ein Sprecher der Deutschen Bank. Infolgedessen gebe es keine finanziellen Auswirkungen auf das Jahr 2026 oder rückwirkend für 2025. (mb/Bloomberg)