Im genossenschaftlichen Bankensektor in Deutschland werden nach mehreren Stützungsfällen die Daumenschrauben angezogen. Damit soll die Solidargemeinschaft besser vor "Missmanagement" einzelner Institute geschützt werden, wie es Sektor-Präsidentin Marija Kolak vor wenigen Monaten in einem "Bloomberg"-Interview bezeichnet hatte.

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) stimmte den Änderungen der Statuten zur Reform der Institutssicherung mit "sehr großer Mehrheit" zu, wie es in einer Mitteilung am späten Mittwoch (10.6.) hieß. Dabei geht es unter anderem um schärfere Eingriffsrechte der Sicherungseinrichtung bei Problembanken.

Mehrere prominente Stützungsfälle
Über ihre Sicherungseinrichtung versprechen die Genossenschaftsbanken, sich in Krisen gegenseitig zu stützen. In den vergangenen Jahren hatte es mehrere prominente Stützungsfälle gegeben. Hilfe von der Solidargemeinschaft brauchten unter anderem die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden, die Volksbank Dortmund-Nordwest und die Raiffeisenbank im Hochtaunus. Oft handelte es sich um relativ kleine Institute, die sich mit Immobilien verspekuliert hatten.

Die Reform ist das Ergebnis des Projekts "Geno Next Level". Ziel war es, Risiken künftig früher zu erkennen, die Handlungsfähigkeit der Sicherungseinrichtung zu stärken, auf Fehlentwicklungen bei einzelnen Banken schneller zu reagieren und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu verbessern.

Erweiterte Eingriffsrechte und höhere Beiträge
Die erweiterten Eingriffsrechte der Sicherungseinrichtung umfassen ein im Statut verankertes, begründetes Teilnahme- und Rederecht in Sitzungen von Organen von Banken. Damit wird ein frühzeitigerer und direkterer Austausch – etwa mit dem Aufsichtsrat einer Bank – ermöglicht.

Erweitert werden auch die Möglichkeiten, die Beiträge bestimmter Institute zu erhöhen, wenn die Sicherungseinrichtung Risikoprofile oder Verhaltensweisen feststellt, die den Erfolg von Präventionsmaßnahmen gefährden. So kann eine höhere Beitragsbemessung bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten künftig früher erfolgen.

Ausschlüsse werden erleichtert
Zugleich werden die Verfahren zum Ausschluss eines Instituts aus der genossenschaftlichen Finanzgruppe vereinfacht. Dazu gehören verkürzte Fristen sowie Anpassungen der Entscheidungsprozesse in den zuständigen Gremien. Mit einem Ausschluss ist auch ein Entzug der Markenrechte verbunden.

Teil der Reform ist zudem eine Verschlankung von Strukturen und Prozessen innerhalb der Sicherungseinrichtung. Die regionalen Sicherungsausschüsse werden aufgelöst. Der zentrale Sanierungsausschuss trifft bei Präventions- und Sanierungsmaßnahmen künftig die maßgeblichen Entscheidungen.

Zusätzlich wird die Rolle der DZ Bank gestärkt. Als zentraler Liquiditätsgeber wird sie künftig durch die Solidargemeinschaft gezielt vor übermäßigen Risiken abgeschirmt. Dadurch können notwendige Liquiditätshilfen für Banken schneller und effizienter bereitgestellt werden.

Weitere Reformschritte geplant
Weitere Projektbestandteile will die genossenschaftliche Gruppe im weiteren Jahresverlauf finalisieren. Dazu zählt die Entwicklung eines Vorstands- und Aufsichtsratskodex. Er soll die "Erwartungen an die Wahrnehmung von Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vorständen und Aufsichtsräten" beschreiben, wie es am Mittwoch (10.6.) weiter hieß.

Zudem will der Genosektor das Risiko- und Finanzmanagement verbessern. Dazu sollen Risiken innerhalb der Gruppe künftig noch stärker verbundweit betrachtet werden. Hierfür werden entsprechende Methodiken und Prozesse entwickelt. (mb/Bloomberg)