Der ehemalige Deutsche-Bank-Manager Dario Schiraldi, der das Institut verklagt, weil es seine Karriere beeinträchtigt habe, hat die Europäische Zentralbank (EZB) aufgefordert, die Bank einer aufsichtsrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

In einem Schreiben an die EZB, das "Bloomberg News" vorliegt, listete Schiraldis Anwalt vier Punkte auf, die "aufsichtliche Aufmerksamkeit" erforderten – darunter auch das Verhalten des heutigen Vorstandsvorsitzenden Christian Sewing bei einer Sonderprüfung vor mehr als zehn Jahren.

Streit um interne Untersuchung
Schiraldi, ehemals Spitzenmanager im Bereich Asset und Wealth Management der Deutschen Bank, reichte im vergangenen Jahr in Frankfurt eine Zivilklage ein, in der er rund 152 Millionen Euro Schadenersatz fordert.

Er gehörte zu sechs früheren Mitarbeitern, die 2019 in Italien im Zusammenhang mit einem Bilanzskandal bei der Banca Monte dei Paschi di Siena verurteilt, 2022 aber vom Berufungsgericht in Mailand freigesprochen wurden. Alle sechs klagen nun gegen die Deutsche Bank.

"Die Deutsche Bank hält die Klagen ehemaliger Mitarbeiter in dieser Angelegenheit für völlig unbegründet und wird sich entschieden dagegen verteidigen", sagte ein Sprecher des Instituts. Die EZB wollte sich zu dem Fall nicht äußern.

Neue Vorwürfe gegen Sewing
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein internes Audit der Deutschen Bank aus dem Jahr 2013 zur Bilanzierung von Repo-Geschäften mit Monte Paschi. Die früheren Mitarbeiter argumentieren, die Untersuchung sei nicht neutral geführt worden und sie seien zu Unrecht verantwortlich gemacht worden. Laut informierten Kreisen war Sewing damals für den Bericht zuständig.

In seinem Schreiben an die EZB behauptet Schiraldis Anwalt zudem, Sewings Doppelfunktion als Vorstandschef und zugleich Leiter des Rechts- und Regulierungsbereichs verstoße "gegen den Grundsatz der Funktionstrennung". Außerdem verschleiere der Jahresabschluss 2024 Risiken durch ein "aggressives Netting".

Deutsche Bank weist Vorwürfe zurück
Sewings Doppelfunktion entspreche den üblichen Geschäftspraktiken nach dem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds und stehe im Einklang mit den Governance-Standards, erklärte der Sprecher der Deutschen Bank. Die Aufsichtsbehörden seien über alle Änderungen "vollständig informiert".

Das angewandte Netting entspreche "den einschlägigen Rechnungslegungsstandards“ und sei gängige Branchenpraxis, hieß es weiter. (mb/Bloomberg)