Der Treuhandsanierungsplan der Signa Prime Selection AG, der von den Gläubigern bereits angenommen wurde, wird vom Obersten Gerichtshof (OGH) untersagt. Aus der angestrebten Sanierung wird damit ein Konkursverfahren. Damit hat sich die Finanzprokuratur durchgesetzt.

Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik hatte sich gegen den Sanierungsplan gewehrt, der zuerst vom Handelsgericht Wien genehmigt wurde. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) folgte im Juli dem Rekurs der Republik und versagte den von den Gläubigern angenommenen Treuhandsanierungsplan. Die Signa Prime Selection legte dagegen Revisionsrekurs ein, dem der OGH nun aber nicht Folge gab.

Sanierung nicht darstellbar
Der Sanierungsvorschlag hätte den Gläubigern innerhalb von zwei Jahren eine Quote von 30 Prozent versprochen. Eine Erfüllung war aus Sicht der Finanzprokuratur beziehungsweise des OLG jedoch nicht realistisch. So hätten Mittel dafür vor allem aus der Verwertung von Liegenschaften kommen sollen, deren Gesellschaften wiederum in Insolvenzverfahren stecken. Da angesichts der angespannten Lage am Immobilienmarkt mehr als fraglich ist, ob auf diesem Weg zeitgerecht beziehungsweise ausreichend Kapital fließen kann, hatte das OLG im Juli die Sanierung abgewiesen. Auch war dem OLG nicht genug Liquidität für die Verfahrenskosten da, die mit knapp 27 Millionen Euro angegeben werden. Der OGH folgte dieser Sicht nun.

Eine Sanierung sei nicht gelungen, heißt es in einer Aussendung des Handelsgerichts Wien. Die Kanzlei Abel Rechtsanwälte teilt mit, dass sie die Signa Prime bis auf Weiteres fortführen und das gesamte Vermögen verwerten wird.

Filetstücke
Signa Prime Selection ist jene Gesellschaft aus der zusammengebrochenen Gruppe, in der die bedeutendsten Assets gebündelt waren. Zu der Einheit gehören luxuriöse Objekte wie das "Goldene Quartier" in Wien. Das Signa-Management bleibe zur Unterstützung des Masseverwalters bestehen, teilt das Gläubigerunternehmen Creditreform mit.

Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer sieht in einer Aussendung die Gefahr, dass durch Verkäufe zu einer am Immobilienmarkt schwierigen Zeit eine geringere Quote für die Gläubiger erzielt werden könnte. "Die Treuhandsanierung hätte den Vorteil gebracht, dass man auf eine Erholung des Immobilienmarktes bei gleichzeitig sinkenden Zinsen hoffen hätte können. In diesem Szenario wären die Erfolgsaussichten – auch nach Meinung der Gerichtssachverständigen – höher und damit für die Gläubiger vorteilhafter gewesen", so Weinhofer.

Wolfgang Peschorn, der Chef der Finanzprokuratur, hatte in den vergangenen Tagen in Medien mehrfach Kritik an zu wenig Fortschritt im Signa-Insolvenzverfahren geübt. Sowohl vom Insolvenzverwalter als auch den Richtern im Verfahren forderte Peschorn mehr Engagement bei der Suche nach dem Vermögen von Signa-Gründer René Benko. Die Republik zählt zu den Gläubigern. (eml)