Die Dekabank hat fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt, die aus umstrittenen "Cum-Cum"-Aktiengeschäften stammen. Entsprechende Berichte des Branchendienstes "Finanz-Szene", der darüber zuerst schrieb, und der "Süddeutschen Zeitung" hat die Fondsgesellschaft der Sparkassen auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE bestätigt. 

Demnach hat das Finanzamt für die Gesellschaft, die auch als Kreditinstitut fungiert, im Dezember 2023 Steuerbescheide für die Jahre 2013 bis 2017 und im November 2024 für das Jahr 2018 erlassen – und die Anrechnung der gesamten Kapitalertragsteuern mit Bezug zu Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag versagt. 

Einspruch eingelegt
Die Deka legt in ihrer Antwort gegenüber der Redaktion Wert darauf, dass die Finanzverwaltung selbst betont habe, dass eine inhaltliche Prüfung nicht möglich gewesen sei, Änderungen bei der Anrechnung also folgen könnten. Die Deka legte nach eigenen Angaben auch gegen alle Bescheide Einspruch ein, habe aber 2024 die festgesetzten Beträge einschließlich Zinsen in Höhe von rund 500 Millionen Euro gezahlt. 

"Da die Dekabank weiterhin davon ausgeht, dass ihre Rechtsauffassung in einem finanzgerichtlichen Verfahren letztinstanzlich bestätigt werden wird, sind in diesem Zusammenhang im IFRS-Konzernabschluss Erstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro aktiviert", teilte die Gesellschaft weiter mit.

Steuertrick "Cum-Cum"
Bei "Cum-Cum"-Geschäften oder dem "Dividendenstripping" werden kurz vor dem Dividendenzahltag die Aktien deutscher Unternehmen, die in den Händen ausländischer Anleger sind, befristet auf deutsche Banken oder institutionelle Investoren übertragen. Diese können nämlich Kapitalertragsteuern auf die Dividenden beim Finanzamt zurückfordern, die ausländischen Investoren nicht. Nach der Dividendenzahlung gehen die Aktien an ihre ursprünglichen Besitzer zurück, und die Beteiligten teilen sich die Erstattung. 

Nebenbei: Im Falle der berüchtigten "Cum-Ex"-Aktiengeschäfte wurden Aktien mit Dividendenanspruch so oft zwischen verschiedenen Akteuren verschoben, dass der deutsche Fiskus Kapitalertragsteuern mehrfach und zu Unrecht erstattete. 

Hoher Schaden
Der Schaden durch die "Cum-Cum"-Geschäfte ist aber sogar höher als der durch "Cum-Ex"-Deals. Der Mannheimer Steuerexperte Christoph Spengel schätzt den entstandenen Schaden für die Allgemeinheit laut der "Süddeutschen Zeitung" auf rund 28,5 Milliarden Euro, das ist deutlich mehr als die Erstattung bei "Cum-Ex"-Deals. Dennoch haben die Finanzbehörden bislang nur einen Bruchteil davon zurückgeholt, obwohl der Bundesfinanzhof bereits 2015 entschied, dass "Cum-Cum"-Geschäfte in dieser Form nicht zulässig sind. (jb)