Union Investment hat vor dem Landgericht München I eine Klage gegen den Insolvenzverwalter von Wirecard verloren. Das Gericht urteilte, dass der Asset Manager als Aktionär des Zahlungsdienstleisters kein Gläubiger war und daher keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das berichtet das "Handelsblatt". Der Asset Manager beziffert Verluste aus Investments bei Wirecard auf 243 Millionen Euro.

Das Landgericht bestätigte mit seinem Urteil die bisherige Praxis, nach der Ansprüche von Aktionären in einem Insolvenzverfahren höchstens nachgeordnet bedient werden. Banken oder Anleihegläubiger haben Vorrang, so die Wirtschaftszeitung. Erst wenn deren Ansprüche bedient sind, kommen andere zum Zug. Anteilseigner stehen hier im Regelfall an letzter Stelle.

"Irreführende und betrügerische Angaben"
Der Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München musste im Juni 2020 nach massiven Bilanzproblemen Insolvenz anmelden. Insgesamt entpuppten sich rund 1,9 Milliarden Euro in den Büchern als Luftbuchungen. Union Investment begründete seine im Sommer 2021 eingereichte Klage gegen den Insolvenzverwalter damit, dass die mehr als 70 Unternehmensmitteilungen, die Wirecard zwischen 2014 und 2020 herausgegeben hatte, "irreführend und betrügerisch" gewesen seien. 

Allerdings ist das letzte Wort nicht gesprochen. Union Investment hatte schon vor dem Urteilsspruch klar gemacht, dass man bis vor den Bundesgerichtshof gehen werde. Dort soll laut "Handelsblatt" höchstrichterlich geklärt werden, ob Aktionäre nach einer Insolvenz Banken und anderen Fremdkapitalgebern gleichgestellt sein können. Bis zu einem Urteil könnte aber noch viel Zeit vergehen. Zudem hatte die Fondsgesellschaft Ende 2020 angekündigt, auch juristisch gegen die Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY vorgehen zu wollen. (jb)