US-Staatsanwälte stellen sich gegen Net-Zero Insurance Alliance
Eine Gruppe global agierender großer Versicherer hat sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um dem Klimawandel Einhalt zu gebieten. Einige Generalstaatsanwälte in den USA haben in dieser Hinsicht rechtliche Bedenken.
In den USA hat eine Gruppe von Generalstaatsanwälten, die der republikanischen Partei angehören, einen Brief an die Versicherer verfasst, die sich in der Net-Zero Insurance Alliance (NZIA) zusammengetan haben. In dem Schreiben äußern die Staatsanwälte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Zusagen zur Zusammenarbeit mit anderen Versicherern beim Klimaschutz. Das berichten verschiedene englischsprachige Medien, darunter das Branchenportal "Reinsurance News". Einige Versicherer haben dem Bündnis genau wegen solcher Bedenken bereits den Rücken gekehrt, etwa die Munich Re oder die Zurich. Aktuell verließ die Swiss Re das Bündnis, aber ohne Angabe von Gründen.
In der NZIA haben sich auf Initiative der Vereinten Nationen hin Erst- und Rückversicherer zusammengeschlossen. Die Gruppe, zu der über 20 global agierende große Versicherer wie Axa, Allianz oder Generali gehören, möchte mit einer geänderten Anlage-, Schaden- und Risikomanagementpolitik zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen. Im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens wollen sie ihre Versicherungs- und Rückversicherungsportfolios bis 2050 auf Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen umstellen. Dazu haben sie sich Anfang des Jahres in einem Zielsetzungsprotokoll freiwillig verpflichtet.
Keine freiwillige Selbstverpflichtung
An diesem Papier stören sich die Generalstaatsanwälte. Zwar betonen die Juristen "Reinsurance News" zufolge selbst, dass es sich um eine freiwillige Verpflichtung handele. Allerdings fordere die klare Sprache des Protokolls, dass sich die Versicherer auf ein bestimmtes Ziel verpflichten müssen, etwa ein "versicherungsbezogenes Emissionsreduktionsziel von 34 bis 60 Prozent bis 2030". Damit habe das Papier letztlich doch einen bindenden Charakter.
Die Anwälte sind nun der Auffassung, dass die zahlreichen Selbstverpflichtungen unter anderem nicht mit dem Kartellrecht auf Bundesebene sowie mit dem verschiedener US-Bundesstaaten vereinbar seien. "Zum Beispiel kann eine Vereinbarung zwischen Wettbewerbern, keine Geschäfte mit bestimmten Personen oder Unternehmen zu tätigen, einen illegalen Boykott darstellen, insbesondere wenn die Gruppe der zusammenarbeitenden Wettbewerber über Marktmacht verfügt“, zitiert das Branchenportal aus dem Brief. (jb)