Was das neue Verbrauchervertragsrecht für die Branche bedeutet
Entspricht die digitale Abschlussstrecke noch den Anforderungen? Was gilt künftig mit Blick aufs Widerrufsrecht? Und auf welche Änderungen muss sich der Vertrieb einstellen? Rechtsanwalt Christian Waigel erläutert, was auf Banken und andere Finanzdienstleister zukommt.
Der 19. Juni 2026 rückt näher – und mit ihm eine der weitreichendsten Reformen im Verbrauchervertragsrecht der letzten Jahre. Darauf weist der Münchner Rechtsanwalt Christian Waigel hin.
"Für Finanzinstitute bedeutet das nicht weniger als eine Generalüberholung ihrer bisherigen Praxis bei Verbraucherverträgen, insbesondere im digitalen Vertrieb", schreibt er in einem Newsletter seiner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte. "Was bislang vielfach als etablierter Standard galt, wird künftig in Teilen nicht mehr ausreichend sein."
Detaillierte Informationen zu Risiken, zur Preisstruktur und mehr
Insbesondere die Anforderungen an Transparenz und Kundeninformation würden sich deutlich verschärfen, so Waigel. "Verbraucher sollen künftig vor Abschluss eines Vertrags so umfassend informiert werden, dass sie eine wirklich fundierte Entscheidung treffen können", betont er. Das umfasse nicht nur die bekannten Angaben zu Produktmerkmalen und Kosten, sondern auch detaillierte Informationen zu Risiken, zur Preisstruktur einschließlich aller Nebenkosten sowie zu Laufzeiten und Kündigungsbedingungen, erläutert der Jurist.
"Neu ist vor allem die Tiefe und Klarheit, in der diese Informationen bereitgestellt werden müssen, und der Umstand, dass sie rechtzeitig vor Vertragsschluss vollständig und verständlich vorliegen müssen", meint Waigel. Die wichtigsten Punkte finden Sie in der Bilderstrecke oben. (fp)















