Die genossenschaftlichen Banken in Deutschland stehen vor weitreichenden Strukturreformen. Nach mehreren Schieflagen einzelner Institute kündigte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am Mittwoch (16.7.) strengere Regeln für die gemeinsame Sicherungseinrichtung an.

Höhere Beiträge bei Verstößen
BVR-Vorstand Daniel Quinten erklärte laut Redetext: Es werde vorgeschlagen, "dass Banken in verschiedenen Betreuungsstufen und abhängig von Verletzungen von Sorgfaltspflichten höhere Beiträge zur Sicherungseinrichtung bezahlen müssen. Hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Maßnahme haben wir keinen Zweifel, und Rückmeldungen aus unserer Mitgliedschaft bestätigen uns."

Die Reform zielt darauf ab, Fehlverhalten mit finanziellen Konsequenzen zu verknüpfen. Zuletzt musste die Sicherungseinrichtung in mindestens vier Fällen einspringen – bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden, der Volksbank Dortmund-Nordwest, der Volksbank Düsseldorf Neuss und der Raiffeisenbank im Hochtaunus.

Stärkeres Risikomanagement gefordert
"Die vergangenen Monate haben uns vor Augen geführt, wie wichtig ein starkes, vorausschauendes Risikomanagement nicht nur auf Ebene der Primärbanken ist, sondern auch gruppenweit", sagte BVR-Präsidentin Marija Kolak laut Redetext. Ziel sei es, finanzielle und nicht-finanzielle Risiken früher zu erkennen, gegenzusteuern und nötigenfalls schnell einzugreifen.

Die Reformvorschläge sollen noch in diesem Jahr in den Verbandsrat eingebracht und voraussichtlich 2026 auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Weitere Maßnahmen im Überblick
Neben einer modifizierten Beitragspflicht plant der BVR folgende Maßnahmen:

  • Klarere Rollenverteilung mit der DZ Bank: Die Zusammenarbeit zwischen Sicherungseinrichtung und der DZ Bank wird neu geregelt. Ziel ist, Geschäfte, die nicht zum Risikoprofil von Primärbanken passen, frühzeitig zu unterbinden.
  • Direkte Einbindung der Aufsichtsräte: Die Sicherungseinrichtung soll künftig frühzeitiger und direkt mit den Aufsichtsgremien betroffener Banken kommunizieren – nicht mehr nur über den Vorstand.
  • Definierte Eskalationsstufen: Für die Anwendung von Stabilisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen soll es klare Schwellenwerte geben, um Interpretationsspielräume zu minimieren.
  • Mitspracherechte bei Sitzungen: Die Sicherungseinrichtung soll ein Recht auf Teilnahme und Wortmeldung bei Aufsichtsratssitzungen und Vertreterversammlungen erhalten. Das könne "in Einzelfällen notwendig sein, um Schaden von der Solidargemeinschaft abzuwenden".

Solide operative Entwicklung
Trotz einzelner Problemfälle steht der Sektor wirtschaftlich gut da. Der konsolidierte Gewinn vor Steuern lag 2024 bei 10,8 Milliarden Euro – dem zweithöchsten Wert seit über 20 Jahren. Auch dies wurde am Mittwoch vom BVR kommuniziert. (mb/Bloomberg)