Wie die DVAG für Fondspolicen gleich zweifach kassiert
Ein krasses Beispiel für die Verhandlungsmacht des größten deutschen Finanzvertriebs: Vermittelt ein Vermögensberater Fondspolicen, bekommt er oft nicht nur eine Provision der Generali – sondern auch eine Zahlung der DWS. FONDS professionell ONLINE erklärt, wie das im Detail funktioniert.
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erhält für fondsgebundene Rentenversicherungen, in denen bestimmte Fonds der DWS stecken, gleich doppelt Geld: zum einen – wie üblich – eine Provision des Versicherers Generali, zum anderen – und das ist ungewöhnlich – eine Vergütung direkt von der DWS.
Über dieses Vorgehen hatte vor einigen Tagen zunächst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Dabei blieb jedoch unklar, wie es überhaupt zu einer Zahlung von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) an einen Vertrieb kommen kann, wenn es um Fonds in Fondspolicen geht. Um eine klassische Vermittlungsprovision kann es sich in einem solchen Fall nicht handeln, schließlich vermittelt der Vermögensberater dann keinen Fonds, sondern eine Versicherung. Eine Provision kann daher nur vom Versicherer zum Vermittler fließen.
Millionenzahlung aus zwei Exklusiv-Fonds
Nach Recherchen von FONDS professionell ONLINE hat die DVAG allerdings einen anderen Weg gefunden, um auch für Fondspolicen direkte Zahlungen der KVG an den Vertrieb zu ermöglichen. Sie nutzt dafür zwei Dachfonds, die der Finanzvertrieb im September 2018 bei der DWS auflegen ließ und die exklusiv über die DVAG vertrieben werden. In Summe verwalten der Champions Select Balance und der Champions Select Dynamic mittlerweile gut 2,4 Milliarden Euro – ein stattliches Vermögen für zwei Portfolios, die gerade mal seit drei Jahren am Markt sind. Knapp 1,6 Milliarden Euro, also fast zwei Drittel der Summe, stecken in Fondspolicen der Generali. Das lässt sich so präzise beziffern, weil es eine eigene Anteilsklasse für Assekuranzunternehmen gibt und die DVAG im Versicherungsbereich nur Generali-Produkte vertreibt.
Für jeden Euro, den DVAG-Kunden in die Champions-Select-Fonds investieren, fließt ein Teil an die Deutsche Vermögensberatung. Die Kostenpauschale der Dachonds liegt aktuell bei 1,1 und 1,5 Prozent. Bezogen auf das derzeitige Volumen summiert sich dieser Posten auf 33,5 Millionen Euro im Jahr. Welcher Anteil davon dem Finanzvertrieb zusteht, dazu wollen sich die Beteiligten nicht äußern. "Für die von der DVAG vermittelten fondsgebundenen Produkte beziehen wir nur gesetzeskonforme Vergütungen, zu denen wir uns, weil es sich um interne Informationen und Vertragsdetails mit unseren Partnergesellschaften handelt, nicht weiter äußern", teilt eine DVAG-Sprecherin mit. Glaubt man Branchenexperten, die ähnliche Vereinbarungen für Exklusivfonds anderer Finanzvertriebe kennen, dürfte es aber um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag handeln.
Dass Geld fließt, ist unstrittig. "Die Fonds-Verwaltungsgesellschaft zahlt aus den von ihr bereits in die Champions-Select-Fonds eingerechneten Kosten wiederkehrend Vergütungen für Vertriebsleistungen", heißt es in der Dokumentation einer Altersvorsorge-Beratung, die FONDS professionell ONLINE vorliegt. Und weiter: "Es stehen auch Fonds ohne diese direkte Zuwendung an den Vermögensberater zur Auswahl." In der Tat: Wählt der DVAG-Vermittler für die Fondspolice kein Champions-Select-Portfolio, sondern beispielsweise den DWS Deutschland, ist diese Passage in der Beratungsdokumentation nicht zu finden.
Die Bafin schaut genau hin
Und was denkt die Finanzaufsicht von dieser doppelten Vergütungsstruktur? Zu einzelnen Unternehmen äußert sich die Bafin bekanntlich nicht. Für die DVAG als Versicherungsvermittler wäre sie auch gar nicht direkt zuständig. Es besteht aber eine "mittelbare Aufsicht der Bafin über Versicherungsvermittler insoweit, als Versicherungsunternehmen mit diesen zusammenarbeiten", teilt die Behörde mit. Und für Fragen zur Vertriebsvergütung ist die Bundesanstalt durchaus zuständig. "Mit einer Vertriebsvergütung können je nach Höhe und Ausgestaltung Fehlanreize beim Vertrieb von Versicherungsprodukten gesetzt werden", so die Bafin. Dieses Thema sei schon seit einiger Zeit ein Aufsichtsschwerpunkt.
Aus Sicht der Bafin müssten "Kickback-Zahlungen von Fondsgesellschaften an Vermittlungsgesellschaften von den Versicherungsunternehmen bei der Bewertung und Bemessung der Vertriebsvergütung berücksichtigt werden", heißt es in der Stellungnahme. "Nur dann erfüllt ein Versicherer die gesetzlichen Vorgaben, weil er nur dann beurteilen kann, ob es zusammen mit Provisionszahlungen zu Fehlanreizen kommen kann." Übertragen auf den konkreten Fall heißt das: Zumindest die Generali muss wissen, wie viel Geld die DWS für den Fondsbestand konkret an die DVAG zahlt. (bm)
Kommentare
so ist es
AntwortenWarum sollte man etwas ändern, was funktioniert? Tatsache ist das es eigenen Eigenvertrieb gibt und dieser nur das Verkaufen gesetzlich darf. Was macht es aus, in der Ausschließlichkeit gibt es keinen Vergleich, wegen des gesetzlichen Verbots. Es muss auch klar sein, dass solche Produkte überhaupt nicht in den Maklervertrieb gehören, Versicherungen, die sich letztendlich als "Blackbox" entpuppen. Deren Kostenstruktur eine Intransparenz verursachen und für einen Makler, eher Schadenersatz und Nichtigkeit bedeutet. Wegen Wucher § 291 StGB und die Nichtigkeit § 138 BGB dauerhaft und latent, zum bzw. durch Schadenersatz bedroht wird
Bruno1968 am 21.12.21 um 08:49Wenn man sich ein wenig auskennt, ist das nicht überraschend und durchaus branchenüblich. Der einzige, der es ganz sicher nicht weiß, ist der Kunde. Die DVAG vermittelt exklusiv die Police. Die DWS hat die Fonds für die DVAG exklusiv aufgelegt. Die Generali zahlt die Kundengelder fleissig dort ein. Die DVAG diktiert den Preis und die Kondition. Man darf getrost davon ausgehen, dass die DVAG zwischen 50 und 80% der Managementfee der Fonds bekommt. Vielleicht fliesst aber auch ein Teil der Kickbacks zur Generali als Kickback zur besseren Darstellung der Überschussanteile der Police. Reine Kosmetik. Man muss sich ohnehin fragen, warum die Dachfonds für die Police nicht einfach eine andere Shareklasse kreieren, um es für den Kunden von vornherein günstiger zu machen. Aber das ist offensichtlich nich gewollt. Da es sich um Dachfonds handelt, müsste man genau genommen auch prüfen, ob hier ebenfalls Kickbacks fliessen oder ob ausschliesslich Shareklassen gekauft werden, die keine Kickbacks zulassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Petersmann am 17.12.21 um 13:20