Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erhält für fondsgebundene Rentenversicherungen, in denen bestimmte Fonds der DWS stecken, gleich doppelt Geld: zum einen – wie üblich – eine Provision des Versicherers Generali, zum anderen – und das ist ungewöhnlich – eine Vergütung direkt von der DWS.

Über dieses Vorgehen hatte vor einigen Tagen zunächst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Dabei blieb jedoch unklar, wie es überhaupt zu einer Zahlung von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) an einen Vertrieb kommen kann, wenn es um Fonds in Fondspolicen geht. Um eine klassische Vermittlungsprovision kann es sich in einem solchen Fall nicht handeln, schließlich vermittelt der Vermögensberater dann keinen Fonds, sondern eine Versicherung. Eine Provision kann daher nur vom Versicherer zum Vermittler fließen.

Millionenzahlung aus zwei Exklusiv-Fonds
Nach Recherchen von FONDS professionell ONLINE hat die DVAG allerdings einen anderen Weg gefunden, um auch für Fondspolicen direkte Zahlungen der KVG an den Vertrieb zu ermöglichen. Sie nutzt dafür zwei Dachfonds, die der Finanzvertrieb im September 2018 bei der DWS auflegen ließ und die exklusiv über die DVAG vertrieben werden. In Summe verwalten der Champions Select Balance und der Champions Select Dynamic mittlerweile gut 2,4 Milliarden Euro – ein stattliches Vermögen für zwei Portfolios, die gerade mal seit drei Jahren am Markt sind. Knapp 1,6 Milliarden Euro, also fast zwei Drittel der Summe, stecken in Fondspolicen der Generali. Das lässt sich so präzise beziffern, weil es eine eigene Anteilsklasse für Assekuranzunternehmen gibt und die DVAG im Versicherungsbereich nur Generali-Produkte vertreibt.

Für jeden Euro, den DVAG-Kunden in die Champions-Select-Fonds investieren, fließt ein Teil an die Deutsche Vermögensberatung. Die Kostenpauschale der Dachonds liegt aktuell bei 1,1 und 1,5 Prozent. Bezogen auf das derzeitige Volumen summiert sich dieser Posten auf 33,5 Millionen Euro im Jahr. Welcher Anteil davon dem Finanzvertrieb zusteht, dazu wollen sich die Beteiligten nicht äußern. "Für die von der DVAG vermittelten fondsgebundenen Produkte beziehen wir nur gesetzeskonforme Vergütungen, zu denen wir uns, weil es sich um interne Informationen und Vertragsdetails mit unseren Partnergesellschaften handelt, nicht weiter äußern", teilt eine DVAG-Sprecherin mit. Glaubt man Branchenexperten, die ähnliche Vereinbarungen für Exklusivfonds anderer Finanzvertriebe kennen, dürfte es aber um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag handeln.

Dass Geld fließt, ist unstrittig. "Die Fonds-Verwaltungsgesellschaft zahlt aus den von ihr bereits in die Champions-Select-Fonds eingerechneten Kosten wiederkehrend Vergütungen für Vertriebsleistungen", heißt es in der Dokumentation einer Altersvorsorge-Beratung, die FONDS professionell ONLINE vorliegt. Und weiter: "Es stehen auch Fonds ohne diese direkte Zuwendung an den Vermögensberater zur Auswahl." In der Tat: Wählt der DVAG-Vermittler für die Fondspolice kein Champions-Select-Portfolio, sondern beispielsweise den DWS Deutschland, ist diese Passage in der Beratungsdokumentation nicht zu finden.

Die Bafin schaut genau hin
Und was denkt die Finanzaufsicht von dieser doppelten Vergütungsstruktur? Zu einzelnen Unternehmen äußert sich die Bafin bekanntlich nicht. Für die DVAG als Versicherungsvermittler wäre sie auch gar nicht direkt zuständig. Es besteht aber eine "mittelbare Aufsicht der Bafin über Versicherungsvermittler insoweit, als Versicherungsunternehmen mit diesen zusammenarbeiten", teilt die Behörde mit. Und für Fragen zur Vertriebsvergütung ist die Bundesanstalt durchaus zuständig. "Mit einer Vertriebsvergütung können je nach Höhe und Ausgestaltung Fehlanreize beim Vertrieb von Versicherungsprodukten gesetzt werden", so die Bafin. Dieses Thema sei schon seit einiger Zeit ein Aufsichtsschwerpunkt.

Aus Sicht der Bafin müssten "Kickback-Zahlungen von Fondsgesellschaften an Vermittlungsgesellschaften von den Versicherungsunternehmen bei der Bewertung und Bemessung der Vertriebsvergütung berücksichtigt werden", heißt es in der Stellungnahme. "Nur dann erfüllt ein Versicherer die gesetzlichen Vorgaben, weil er nur dann beurteilen kann, ob es zusammen mit Provisionszahlungen zu Fehlanreizen kommen kann." Übertragen auf den konkreten Fall heißt das: Zumindest die Generali muss wissen, wie viel Geld die DWS für den Fondsbestand konkret an die DVAG zahlt. (bm)