WKStA erhebt weitere Betrugsanklage gegen Benko
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat erneut Anklage gegen Signa-Gründer René Benko eingebracht. Die Behörde wirft dem Tiroler Unternehmer schweren Betrug sowie betrügerische Krida vor. Eröffnet wurden außerdem Ermittlungen wegen Prozessbetrugs.
Im Verfahren rund um die Signa-Insolvenz hat die WKStA ihre bereits bekannten Ermittlungen zum Verfahrensstrang "Betrug durch wahrheitswidrige Garantien" abgeschlossen und beim Landesgericht Innsbruck eine weitere Anklageschrift gegen René Benko eingebracht. Benko, für den die Unschuldsvermutung gilt, habe eine Privatstiftung dazu veranlasst, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten, wie die Behörde mitteilt.
Den öffentlich bekannten Daten nach handelt es sich um die Haselsteiner Privatstiftung des Bauunternehmers Hans Peter Haselsteiner. Gemäß Garantieversprechen hätte Benko bis spätestens Ende Juni 2024 rund fünf Millionen Euro zurückzahlen sollen, blieb den Betrag jedoch schuldig. Dies zum Nachteil der Stiftung, während die Signa unrechtmäßig profitierte, schreibt die WKStA.
Vorwurf der Vermögensverschleierung
Die neue Anklage beinhaltet zudem den Vorwurf der betrügerischen Krida in der Causa Jagdgewehr. Laut Staatsanwaltschaft soll Benko im Zuge der Insolvenz der Signa Holding sowie seiner persönlichen Insolvenz durch das Verbergen der Waffe im Wert von 80.000 Euro Gläubiger benachteiligt haben. Dieser Vorwurf ist ein Teilaspekt des größeren Verfahrensstrangs rund um die Insolvenz von Benko, zu dem die WKStA bereits zwei weitere Anklagen eingebracht hat. Weitere Ermittlungen laufen.
Für die nun erhobenen Vorwürfe sieht das Strafgesetz einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Neue Ermittlungen wegen mutmaßlichen Prozessbetrugs
Zudem bestätigte die WKStA einen neuen Ermittlungsstrang wegen des Verdachts eines versuchten schweren Betrugs in einem Zivilverfahren. Beschuldigt sind eine Angehörige Benkos sowie Benko selbst als mutmaßlicher Beitragstäter.
Nach Ansicht der Ermittler soll die Angehörige versucht haben, in einem Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck eine Richterin über die Natur einer Zahlung von zwei Millionen Euro zu täuschen. Das Geld war ihr Anfang 2023 von Benko überwiesen worden. Um eine Rückführung in die Insolvenzmasse zu verhindern, soll sie die Zahlung als Unterhalt und nicht als Schenkung dargestellt und dazu ein inhaltlich unrichtiges Dokument vorgelegt haben. Die Ermittlungen in diesem Verfahrensstrang dauern an. (eml)













