Zinswende: Fondsplattformen streichen Parkgebühren
Die Entscheidung der EZB, die Leitzinsen zu erhöhen und damit die Ära der Negativzinsen zu beenden, betrifft auch die Fondsplattformen. Die Depotbanken haben schnell reagiert und die Verwahrentgelte gestrichen – oder werden dies bald machen.
Bei den in Deutschland aktiven Fondsplattformen heißt es wieder: Frei Parken! Dabei geht es nicht um Stellplätze für Automobile an den Unternehmenssitzen, sondern um Gebühren, die Kunden für Geld auf Verrechnungs- und Girokonten bei den Depotbanken entrichten müssen. Bank Zweiplus, DAB BNP Paribas, European Bank for Financial Services (Ebase), FIL Fondsbank (FFB) und Fondsdepot Bank haben die als Verwahrentgelt bezeichneten Strafzinsen für Einlagen von Kunden ab einem bestimmten Freibetrag gestrichen oder werden es bald machen. Das geht aus Kundeninformationen der Gesellschaften, die der Redaktion vorliegen, sowie aus Antworten auf Anfragen hervor.
In den vergangenen Jahren hat ein Institut nach dem anderen Verwahrentgelte erhoben. Die Banken gaben damit die Kosten in Höhe von 0,5 Prozent an Kunden weiter, die sie selbst für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) entrichten mussten. Mit der Erhöhung der Leitzinsen im Juli stieg auch der für Banken entscheidende Einlagensatz der EZB von minus 0,5 Prozent auf null Prozent, sodass die Fondsplattformen nun keine Strafzinsen mehr von Kunden erheben.
FFB prescht vor
Im Detail wird Ebase ab dem 1. Oktober sowohl für Neu- als auch Bestandskunden kein Verwahrentgelt mehr in Höhe von 0,5 Prozent erheben. Die Fondsdepot Bank wird ab dem 1. September keine Strafzinsen mehr verlangen – in der Mitteilung wird nicht gesondert auf neue und bestehende Kunden eingegangen. Die anderen Depotbanken sind schneller: Die FFB holt sich schon seit Ende Juli kein Geld mehr von den Kunden zurück.
Die DAB BNP Paribas stoppte die Strafzinsen zum 1. August. Allerdings bekommen die DAB-Kunden Ende des dritten Quartals noch einmal eine Rechnung, weil das Institut nicht einfach die Einlagen von Kunden ab einer Freigrenze belastete: Die Gebühr fiel an, sobald die Euro-Einlagen mehr als 15 Prozent des Gesamtvermögens ausmachten. Dieses wiederum setzt sich aus der Summe der Euro-Konten und des Depotwerts bei der DAB zusammen. Sprich: Bei kleinem Depot konnte der Strafzins auch für geringe Einlagen fällig werden.
Bank Zweiplus: Weiter Strafzins auf Franken-Konten
Die Schweizer Bank Zweiplus wird nach Angaben von Roland Donder, ihrem Vertriebschef für Deutschland, in den kommenden Tagen entscheiden, ob sie die Verwahrentgelte für Euro-Konten zu Ende August oder zu Ende September abschafft. Für die Konten in Schweizer Franken bleibt es dagegen bei Gebühren, immerhin seien diese aber schon von 0,75 auf 0,25 Prozent reduziert worden. Die Notenbank der Schweiz hatte Mitte Juni ihren Zins auf Sichtguthaben von minus 0,75 auf minus 0,25 Prozent geändert. Die Comdirect wird als Teil der Commerzbank sicher die Strafzinsen abschaffen, wenn Deutschlands zweitgrößte Bank diesen Schritt macht. (jb)