Der Bundesrat hat den Weg für die Reform der privaten Altersvorsorge freigemacht. Die Länderkammer stimmte am Freitag (8.5.) der vom Bundestag am 27. März beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge zu. Das "Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)" soll daher wie geplant Anfang 2027 in Kraft treten, wie die Länderkammer mitteilte. 

Künftig sollen Bundesbürger, eingeschlossen Selbstständige, mittels eines Altersvorsorgedepots für den Ruhestand sparen können, das auch Fonds und Exchange Traded Funds (ETFs) enthalten darf. Die neuen Produkte sollen flexibler, renditestärker und kostengünstiger sein als die Riester-Rente – und erstmals in der deutschen Geschichte ohne Garantievorgaben und den Zwang zur Verrentung in der Auszahlungsphase auskommen. Verbraucher dürfen aber Varianten mit einer vollständigen Kapitalgarantie wählen.


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Bundesbank als Verwalter für staatliches Produkt?
Nach der Abstimmung im Bundesrat bleibt es beim Kostendeckel für die Standardvariante des Altersvorsorgedepots, das jeder Anbieter im Programm haben muss, von einem Prozent. Die Bundesregierung hatte ursprünglich Kosten von bis zu 1,5 Prozent erlauben wollen. Zudem wird es ein reines Online-Standarddepot ohne Beratung geben, das von einem öffentlichen Träger angeboten und verwaltet werden soll. Das hatte im März für einen Aufschrei der Finanzbranche gesorgt. Der Bundesrat fügte seinem Beschluss die Bitte an die Regierung an, dass diese prüfen möge, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standardprodukt übernehmen könnte.

Der Bundesrat hat ferner das neue Zulagensystem bestätigt. Bis zu einer Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge von 360 Euro pro Jahr soll es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 50 Cent geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro dann 25 Cent. Darüber hinausgehende Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro. Familien sollen besonders stark profitieren: Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr eine Zulage von 100 Prozent. (jb)