Bafin-Chef: "Beratung ist oft vertriebsgetriebener Verkauf"
Keine guten Zeiten für offene Immobilienfonds, sie stehen in der Kritik. Moniert wird, dass die Fonds eine zu niedrige Risikoklasse haben. Bafin-Chef Mark Branson stimmt dem in einem Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" zu. Sein Haus wird aber ein Urteil des EuGH abwarten, bevor es eingreift.
Die Finanzaufsicht Bafin ist seit 2015 auch für den Verbraucherschutz zuständig. Der Bereich ist in den vergangenen Jahren immer mehr in den Blickpunkt geraten. Zuletzt gab es auch einige Anlässe: Die Frage der Höhe der Effektivkosten von Lebensversicherungen – oder auch, dass verschiedene offene Immobilienfonds deutlich abgewertet werden mussten und Anleger viel Geld verloren. Das ist der Bafin nicht verborgen geblieben.
In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" betonte Bafin-Präsident Mark Branson zwar, dass offene Immobilienfonds legitime Produkte seien. Man müsse sich aber fragen, ob sie fair verkauft wurden. "Beratung ist eben nicht immer Beratung, oft ist es vertriebsgetriebener Verkauf", sagte Branson.
Problem: Risikoindikator
Ein Problem bei den Fonds und beim Vertrieb sei der meist niedrige Risikoindikator von "1" oder "2" auf einer Skala von "1" bis "7". Die Immobilien in den Fonds würden nur selten bewertet, daher erscheine der Kurs relativ stabil, so Branson. "Das führt rechnerisch zu einem niedrigen Risikoindikator", erklärte der Bafin-Chef gegenüber der Zeitung. "Wenn ein Fonds dann innerhalb kurzer Zeit fast 20 Prozent an Wert verliert, kommt das für viele Anleger überraschend."
Branson wirft daher die Frage auf, ob die Indikatoren das Risiko aus Anlegersicht umfassend abbilden. Diese würden nicht sichtbar machen, dass man eine Immobilie in der Regel nicht sofort verkaufen könne. "Risikokategorie '1' ist tatsächlich sehr niedrig, sogar niedriger als viele Staatsanleihen. Die Vorstellung, ein Portfolio aus Gewerbeimmobilien sei weniger riskant als ein Portfolio aus Bundesanleihen, das entspricht nicht dem gesunden Menschenverstand", sagte er.
Bafin wartet auf EuGH-Urteil zu Risikoindikatoren
Der Behörden-Chef verwies weiter darauf, dass der Europäische Gerichtshof nun anhand des Fonds Uniimmo Wohnen ZBI entscheiden muss, ob die niedrigen Risikoeinstufungen der offenen Immobilienfonds rechtens sind. Die Bafin werde das Urteil abwarten, eingreifen werde sie beim Verkauf der Fonds wegen der niedrigen Risikostufen daher im Moment nicht. "Erfreulich ist, dass Teile der Branche überlegen, wie sich Produktinformationen so gestalten lassen, dass sie Marktchancen und -risiken realistischer widerspiegeln", sagte Branson aber der Zeitung. (jb)















