Bafin-Vergleichsportal für Bankkonten startet erst 2024
Verbraucher können im kommenden Jahr auf einen kostenlosen Onlinevergleich für Bankgebühren zugreifen. Dann soll eine Vergleichswebseite der Bafin live gehen – mehr als drei Jahre, nachdem ein Versuch mit Check24 als Betreiber scheiterte.
Das geplante kostenlose Vergleichsportal für Bankgebühren kommt wohl erst 2024. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Verweis auf Angaben der Finanzaufsicht Bafin, die das Portal betreiben soll. "Wir gehen davon aus, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Jahr noch nicht auf die Website zugreifen können", erklärte eine Bafin-Sprecherin auf Anfrage der Zeitung. Damit wird es mehr als drei Jahre gedauert haben, in denen Verbraucher auf die Vergleichswebsite der Stiftung Warentest zurückgreifen müssen, nachdem ein Versuch mit Check24 als Portalbetreiber scheiterte.
Anlass der Bemühungen sind die Vorgaben des EU-Gesetzgebers, dass Mitgliedsstaaten im Rahmen der europäischen Zahlungskontenrichtlinie bis Ende Oktober 2018 hätten sicherstellen sollen, dass Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer Vergleichswebsite haben. Damit sollen sie laut "Handelsblatt" einen Überblick über die Konditionen von Kreditinstituten beispielsweise für Überweisungen, Bargeldauszahlung oder Tages- und Festgeld erhalten.
Versuch mit Check24 scheiterte
Die Vorgängerregierung der aktuellen Ampelkoalition hatte dafür auf privatwirtschaftliche Initiativen gesetzt. So hatte Check24 auch einen vom TÜV zertifizierten Girokontenvergleich aufgebaut und von Herbst 2020 bis Ende Januar 2021 rund fünf Monate betrieben. Das Projekt wurde aber nach einer Klage von Verbraucherschützern eingestellt: Das Landgericht München hatte sich der Ansicht der Verbraucherschützer angeschlossen, dass Check24 in dem Vergleich zu wenig Banken und Kontomodelle berücksichtigte. Zudem bestand Verwechslungsgefahr mit dem rein kommerziellen Vergleichsangebot von Check24. Daraufhin hatte die Bafin den Auftrag zum Aufbau des Kontovergleichs erhalten.
Nun müssen Verbraucher noch einmal Geduld aufbringen. Doch wenn das Bafin-Vergleichsportal steht, der offizielle Name lautet "Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz", werden laut der Wirtschaftszeitung immer aktuelle Bankkonditionen abrufbar sein: Die Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, Änderungen von Bankentgelten etwa für Dispozinsen oder Kreditkartengebühren der Bafin innerhalb von drei Geschäftstagen ab deren Gültigkeit zu melden. (jb)