bAV-Experte: "Dank der strengen Aufsicht sind Sorgen unbegründet"
In der Corona-Krise haben viele Menschen Angst um ihre betriebliche Altersvorsorge. Deshalb sollten bAV-Berater jetzt verstärkt aktiv werden, um ihren Mandanten die Sorgen um die Bedrohung ihrer Altersversorgung so weit als möglich zu nehmen, erklärt bAV-Spezialist Jochen Zierl im Interview.
Bundesweite Kurzarbeit in einem bisher noch nie dagewesenen Ausmaß und eine bei vielen Beschäftigten zunehmende Angst vor einer drohenden Arbeitslosigkeit: In Corona-Zeiten sorgen sich viele Menschen in Deutschland nicht nur um ihren Job, sondern auch um die Früchte aus ihrer betrieblichen Altersversorgung. Gerade deshalb sollten bAV-Berater nun verstärkt aktiv werden, um ihren Mandanten so gut es geht zu beruhigen. Wie das geht, erklärt Jochen Zierl im Interview mit FONDS professionell ONLINE. Der Finanzfachwirt ist seit fast 20 Jahren als selbständiger Makler aktiv, seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Biometrie und geförderte Altersvorsorge. Er ist darüber hinaus gern gesehener Workshop-Referent nicht nur bei Versicherern, sondern auch beim bayerischen Landesverband der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der studierte Betriebswirt arbeitet außerdem als Lehrbeauftragter an der Hochschule Ansbach sowie als zertifizierter Dozent am Institut für Vorsorge und Finanzplanung in Altenstadt an der Waldnaab in der Oberpfalz.
Herr Zierl, noch sind viele Bereiche der deutschen Wirtschaft heruntergefahren. Welche Folgen hat das für die betriebliche Altersvorsorge?
Jochen Zierl: Ich kann jeden, der sich durchaus verständliche Sorgen macht, beruhigen. Denn grundsätzlich ist eine betriebliche Altersversorgung, sobald sie gesetzlich unverfallbar ist, geschützt. Denn abhängig vom Durchführungsweg besteht entweder der direkte Leistungsanspruch an ein Versicherungsunternehmen wie bei Direktversicherung und Pensionskasse oder gegen den Pensionssicherungsverein bei den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse sowie Pensionsfonds. Somit gehen selbst im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers die Ansprüche nicht verloren. Anders bei der Insolvenz des Versicherers, weil es hier keine übergeordnete Sicherungseinrichtung gibt. Allerdings unterliegen die deutschen Lebensversicherer einer sehr strengen Aufsicht. Auch deshalb gab es bei uns noch keine Insolvenz eines Lebensversicherers.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen sich also wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit praktisch keine Sorgen um ihre künftigen Betriebsrenten machen, falls...
Zierl: ...die arbeitsrechtlichen Zusagen sauber formuliert und gegebenenfalls die nötigen Verpfändungserklärungen vorliegen.
Insbesondere mittelständische Firmen haben Probleme oder sind gar in ihrer Existenz bedroht. Welche Folgen in puncto bAV hat das für Führungskräfte, Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer?
Zierl: Auch bei Führungskräften und Geschäftsführern gilt, sofern sie sozialversicherungspflichtig sind, das Betriebsrentengesetz. Anders bei Sozialversicherungsfreiheit. In diesem Fall ist vor allem eine gültige Verpfändungserklärung erforderlich, damit im Ernstfall der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf die bestehenden Verträge erhält.
Aber ob nun bei Firmenchef oder Mitarbeiter: In Zeiten wie diesen dürfte der Beratungsbedarf im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung doch enorm groß sein.
Zierl: Nicht nur in diesen Zeiten. Doch gerade jetzt zeigt sich, ob bis dato sauber gearbeitet wurde. Und ob die vielfältigen Möglichkeiten, die eine klug umgesetzte bAV in sich birgt, auch wahrgenommen werden. Leider wurde in der Vergangenheit hier viel kaputt gemacht.
Die bAV gilt als ein recht komplexes Finanzprodukt. Eine persönliche Beratung ist aber momentan praktisch unmöglich. Welche der gängigen Online-Kommunikationsmittel nutzen bAV-Berater nach Ihrer Erfahrung derzeit am häufigsten?
Zierl: Die aktuelle Situation ist auch im Hinblick auf die Kommunikation völlig neu. Akquise und Beratungen in Firmen sind unmöglich. Allerdings ist der persönliche Kontakt sowohl für die Gespräche mit der Geschäftsleitung als auch für die Beratung der einzelnen Mitarbeiter unabdingbar. Tatsächlich schlägt nun die Stunde der digitalen Beratung – etwa via Handy-App. Diese gibt es bereits seit Längerem, spielt aber bislang nur eine untergeordnete Rolle in der bAV-Beratung.
Sollten Berater jetzt von sich aus bei ihren bAV-Kunden aktiv werden? Oder wird dadurch eher die Unsicherheit bei den bAV-Mandanten geschürt?
Zierl: Grundsätzlich ist es sehr sinnvoll, wenn der Berater insbesondere in Krisenzeiten wie diesen aktiv auf seine Mandaten zugeht. Und selbstverständlich nicht wartet, bis der oft emotional aufgeladene Kunde sich meldet.
Welche Beratungsansätze sehen Sie momentan, um besorgte Arbeitnehmer und Führungskräfte zu beruhigen?
Zierl: Wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die bAV eine sichere Sache. Somit sind Sorgen unbegründet. Denn zum einen gilt in den meisten Verträgen nach wie vor die Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Andererseits ergeben sich gerade bei kapitalmarktnahen Produkten interessante Einstiegsmöglichkeiten.
Unabhängig von Corona, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit: Vor gut zwei Jahren trat das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Wurden die Ziele erreicht? Wo müsste der Gesetzgeber noch nachbessern?
Zierl: Die Durchdringung insbesondere in den kleineren und mittelständischen Unternehmen ist leicht gestiegen, allerdings noch weit hinter den Erwartungen. Das hat Gründe, die nicht allein mit einer Nachbesserung durch den Gesetzgeber beseitigt werden können. Unsere Erfahrung zeigt, dass das Verständnis der Menschen in Bezug auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge, insbesondere auch bei den Jüngeren, spürbar gestiegen ist. Zugleich sehe ich hier einen Nachholbedarf bei den Arbeitgebern. Denn selbst wenn es den meisten Menschen nicht bewusst ist: In vielen Fällen können sie eine drohende Altersarmut nur mithilfe der Unternehmen, also ihrer Arbeitgeber, abwenden. Nebenbei bemerkt: Bei richtiger und sauberer Gestaltung im Unternehmen ist die bAV für alle Beteiligten sehr gewinnbringend. Der Aufwand für den Arbeitgeber ist in der Regel sehr überschaubar. Und wenn eine auskömmliche bAV-Regelung entsprechend kommuniziert wird, fördert diese auch die Akquise und die Bindung von Fachkräften. Die Wirkung bei den Mitarbeitern liegt auf der Hand: Existenzsicherung statt Altersarmut. (
Vielen Dank für das Gespräch. (hh)
Kommentare
Von wegen unbegründet
AntwortenWer nur die gesetzliche Unverfallbarkeit als Grundlage ansetzt ist bisweilen nicht gut beraten, besser wäre eine vertraglich vereinbarte Unverfallbarkeit ab Beginn ! Oftmals sind ja sogar Gehaltserhöhungen direkt als arbeitgeberfinanzierte bAV eingesetzt worden. Diese sind oder können dann durchaus gefährdet sein, solange keine gesetzliche Unverfallbarkeit eingetreten ist. Für die Mitarbeiter, die dies betrifft bleibt dann eigentlich nur noch der sogenannte Verschaffensanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Verfällt eine bAV ohne Wert, weil noch kein Rückkaufwert gebildet wurde ist dies als Haftungsgrundlage gegenüber dem Arbeitgeber wichtig. Ganz häufig ist dies bei einer U - Kassenversorgung der Fall, denn diese ist im Regelfall nicht auf einen neuen Arbeitgeber übertragbar und sehr häufig auch nicht als Durchführungsweg gewollt. Durch Kurzarbeit können für Vermittler und Makler erhebliche Stornogefahren entstehen, als Lehrbeispiel kann man die Finanzkrise 2008/2009 heranziehen. Auch das Thema pauschaldotierte U - Kasse brigt seine Gefahren, denn die von der U - Kasse gewährten Kredite zur "Innenfinanzierung" ( Dauerschuldverhältnisse ? ) sind durch die vermutlich negativen BWA´s fällig zu stellen, was für die Firmen in der Krise den finalen Knockout bedeuten kann. Für den Mitarbeiter ist das nur augenscheinlich und für seine bAV nicht bedeutsam, aber ohne AG verfällt das schöne "Traumschloss" einer hohen Altersrente wie ein Kartenhaus auf die tatsächlich erdienten Ansprüche zusammen. Für Versicherungen gibt es Protektor, zudem gab es in der Bundesrepublik durchaus schon Insolvenzen ( AntlantikLux und Mannheimer ) . Die Bafin - Aufsicht ist nur eine Beruhigungspille oder Plazebo, denn die Realität wird durch die Regelungen im VAG § 89 und § 314 klar auf den Punkt gebracht. Der PSV ist eine gute Einrichtung, nur muss nach einer Pleitewelle auch bekundet werden wie sich dies für dieses umlagefinanzierte System auswirkt. Der PSV - Beitrag stieg 2009 auf 14.2 Promille! Es ist durchaus vorstellbar, dass Versicherungen und damit die Versicherungskunden durch die immensen Schuldenberge, die sich in Staatsanleihen wiederfinden werden ,als Gläubiger dieser hoch verschuldeten Staaten enden. Wie wurde dies in Fall Griechenland von Frau Merkel elegant ausgedrückt, als es um einen Schuldenschnitt ging : Die Beteiligung privater Gläubiger ! Genau das sind Versicherungskunden dann, vollkommen unabhängig ob bAV oder private LV / RV!!! Das ist leider die bittere Wahrheit ! Welcher LV - Kunde wollte denn Gläubiger von diesen Staaten sein ? Wer hat Ihn darüber aufgeklärt. Was sind Versicherungen im Falle von Corona - oder Eurobonds dann noch wert ? Bei sozialversicherungsfreien GF´und GGF´s ist eine wirksame Verpfändungserklärung Pflicht, aber man sollte bedenken, dass Geschäftsvorgänge, die zum Nachteil von eventuellen Gläubigern gemacht wurden gem. § 133 InsO eine Verjährung von 10 Jahren bedingen, und somit immer öfter auch von Insolvenzverwaltern angegriffen werden. Gerade für die SV - freien GF´s und GGF´s ist die Aufklärung rund um die §§ 89 und 314 VAG sehr wichtig. Was in diesem Zusammenhang auch nicht gänzlich vergessen werden sollte, ist § §5 und 89 SAG, denn viele Firmen haben Gelder als Forderungen gegen die Bank " eingelagert " ( einfach mal nachlesen ) . Sicher kann man durch die Digitalisierung einiges ermöglichen, aber das Thema ist viel zu komplex um via App optimale gesetzeskonforme Beratung zu ermöglichen. Gerade die Tarife ohne jede Garantie sind für mich schon immer als Altersvorsorge sowohl privat wie auch in der bAV ungeeignet, weil reine Spekulation. Insgesamt ist mir der Artikel deutlich zu oberflächlich gehalten ! Uwe Hummel Fachberater bAV ebs
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 14.04.20 um 13:57bAV - sinnvoll oder nicht ?
AntwortenDank von und mit unsren Politiker, die von Altersarmut schwafeln und zur privaten Vorsorge raten wird dafür gesorgt, dass der Bürger dumm und arm bleibt. Wer privat vorsorgt, wird im Alter um sein durch Versicht und Sparen sowie die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung um sein Erspartes wieder beschissen durch Steuern, Sozialabgaben und Anrechnung auf staatl. Leistungen wie z. Bsp. die Hinterbliebenenrente, Kosten für Pflege usw. usf. Ein absolut ungerechtes System, das die Faulenzer, Taugenichtse und Sozialschmarotzer begünstigt. Pfui Teufel. Aber trotzdem: Eigene Vorsorge macht unabhängig und nicht zum Bittsteller und Bettler bei den Behörden.
Spar_Schwabe am 14.04.20 um 11:46