Bundesregierung forciert elektronische Fondsanteile
Das Kabinett will Deutschland als Vorreiter bei der Blockchain platzieren. Um die Technik zu fördern, wollen die Minister noch dieses Jahr ein Gesetz zu digitalen Wertpapieren auf den Weg bringen. Damit wird letztlich auch der Weg für "E-Fonds" frei.
Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für die elektronische Emission von Anleihen vorlegen. Als nächsten Schritt will das Kabinett die Ausgabe von Aktien und Investmentfondsanteilen auf digitaler Basis überprüfen. Damit wäre rechtlich der Weg frei, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften Anteilscheine an Fonds über Kanäle wie die Blockchain auflegen und verbreiten. Diese Technologie steckt auch hinter Kryptowährungen wie Bitcoin.
"Die Bundesregierung will das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere öffnen", zitiert das "Handelsblatt" aus einem Entwurf zur Blockchain-Strategie, welche das Kabinett am heutigen Mittwoch (18.09.) beschließen will. Das Dokument lag der Wirtschaftszeitung vorab vor. "Die aktuell zwingende Vorgabe der verbrieften Verkörperung von Wertpapieren (das heißt in Papierform) soll nicht mehr uneingeschränkt gelten", heißt es dort weiter.
Auf dem Weg zur "Blockchain-Gesellschaft"
Bislang galt zwingend die Papiererfordernis für die Globalurkunde eines Wertpapiers. Diese Dokumente lagern in den Tresoren der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream. Lediglich für Bundesanleihen existiert eine Ausnahme für eine rein elektronische Emission. Solche gewachsenen Strukturen werden jedoch umgekrempelt, wenn das Kabinett seine Ziele in Gesetzesform gießt.
Die Ministerrunde will Deutschland als Vorreiter in punkto Blockchain platzieren. Berlin lotet dafür verschiedene Einsatz-Möglichkeiten der Technologie aus. "Die Bundesregierung wird bis Ende 2020 mögliche Anwendungsmöglichkeiten im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht untersuchen." Am Ende könnte eine "Blockchain-Gesellschaft" stehen, deren Anteilseigner mittels virtuellem Register feststehen und abstimmen, zitiert das "Handelsblatt" aus dem Papier. Damit wäre eine "digitale Aktiengesellschaft" geschaffen.
Dezentral statt zentral
Auch die Auflage und der Vertrieb von Fondsanteilen per Blockchain wären dann rechtlich zulässig. In der Praxis haben bereits mehrere Projekte Anteilscheine von Fonds über diesen Weg emittiert und gehandelt. Statt auf ein zentrales Register setzt die Blockchain auf zahlreiche, dezentral auf verschiedenen Rechnern verteilte Ableger des Registers. Bei allen Kopien werden sämtliche An- und Verkäufe aufgezeichnet. Insbesondere klassische Verwahrstellen würden dabei ihre Funktion verlieren.
"Dieser Vorstoß zeigt, dass auch aufseiten des Gesetzgebers und den Aufsichtsbehörden absolut verstanden wird, welche großen Vorteile die Blockchain-Technologie für die Endkunden mit sich bringen kann", kommentiert Sven Hildebrandt, Partner bei DLC Distributed Ledger Consulting, das Strategie-Papier. "Wir werden große Umwälzungen im Finanzsystem sehen."
Contra Libra
In einem Punkt zeigt sich die Bundesregierung aber skeptisch: den Kryptowährungen. Einerseits will sie die Ausgabe digitaler Vermögen regulieren und damit professionalisieren. Andererseits spricht sie sich klar gegen private "Stablecoins" aus. Dahinter stecken digitale Währungen, deren Wert an reguläre, staatliche Pendants gekoppelt ist. Damit sperrt sich die Bundesregierung faktisch gegen Pläne des Social-Media-Konzerns Facebook, der mit Libra eine eigene Währung schaffen will. (ert)
Welche Folgen die Pläne der Bundesregierung für die Fondsindustrie haben können und welche Hürden bei Investments in Digital-Werte noch bestehen, lesen Sie in der neuen Ausgabe 3-2019 von FONDS professionell, die Ende September erscheint.