Am Montag (25.11.) kündigte der auf Cyberversicherungen spezialisierte Assekuradeur Cogitanda an, Insolvenz anzumelden. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Vermittler, die mit dem in Deutschland, Österreich und Frankreich tätigen Unternehmen zusammenarbeiten. "Die Maklerinnen und Makler sollten nun genau prüfen, welche Schritte sie noch durchführen können, um den Versicherungsschutz ihrer Kunden nicht zu gefährden", mahnt Franziska Geusen, Geschäftsführerin von Hans John Versicherungsmakler, einem Spezialmakler für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (VSH), und Vorständin des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung. Unstrittig sei aber, dass hier "nur" der Assekuradeur und nicht der eigentliche Risikoträger vor der Insolvenz steht. "Es besteht also grundsätzlich Versicherungsschutz", so Geusen.

Wie aber der Service in der Praxis aussehen soll, ist Geusen zufolge nach wie vor mehr als fraglich. Cogitanda habe hier eine schnellstmögliche Stellungnahme angekündigt. Auch die betroffenen Versicherer sollten sehr zeitnah kommunizieren, womit die Kundinnen und Kunden und so auch Makler im Schadenfall rechnen können. René Hompasz, Chef des österreichischen Vermögensschaden-Haftpflichtunternehmens Höher Insurance, rät, "sofort" zu klären, wer die jeweilige Versicherung hinter den vermittelten Produkten ist und wer dort der zuständige Ansprechpartner ist. Diese Anfrage solle bei Cogitanda schriftlich gestellt werden. Und: "Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass die Kommunikation weiterhin über Cogitanda laufen soll, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Risikoträger an, dass dies auch nach dem 25.11.2024 gilt", schreibt Hompasz in einem Informationsbrief, der der Redaktion vorliegt.

Verträge umdecken
Auswirkungen auf die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Makler hat die drohende Insolvenz aus Sicht von Geusen nicht. "Aus Haftungssicht wird man bis zu diesem Zeitpunkt niemandem den Vorwurf machen können, Cogitanda-Produkte vermittelt zu haben. Jetzt kommt es aber darauf an, am Ball zu bleiben. Wer sicher gehen will, dass die Kundinnen und Kunden im Schadenfall schnellen Service erhalten, sollte sicherlich versuchen, möglichst viele Verträge zeitnah umzudecken. Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken, kann durchaus in eine unerwünschte Haftungsfalle führen", sagt die Hans-John-Geschäftsführerin.

Wegen Problemen mit der VSH-Deckung müssten sich die Maklerinnen und Makler aber keine Sorgen machen. Sollte es tatsächlich durch einen unschön verlaufenden Cyber-Schadenfall zu einer Inanspruchnahme kommen, bestehe im Rahmen der Bedingungen ganz normal Deckungsschutz. "Schwierig könnte es nur dann werden, wenn jetzt noch nach der Nachricht Neuverträge über Cogitanda abgeschlossen werden. Potenzielle Neukundinnen und -kunden müssten ausführlich über die derzeitige Lage aufgeklärt werden", so Geusen.

Prämienzahlung 
Wesentlich ist laut Hompasz auch, zu klären, an wen die Versicherungsprämien künftig gezahlt werden sollen. Wem die Auskunft erteilt wird, dass die Prämien weiter an Cogitanda geleitet werden sollen, der solle dafür eine schriftliche Erklärung der Versicherung einholen, "dass die Prämienzahlung auch nach dem 25.11.2024 mit schuldbefreiender Wirkung an Cogitanda erfolgen kann", so Hompasz.

Aufgrund der Änderungskündigungen, die der Assekuradeur im Laufe diesen Jahres massenhaft durchgeführt hat, werden Geusen zufolge sicherlich auch einige Makler Kündigungsfristverkürzungen vereinbart haben, die nun noch eine Kündigung und Umdeckung der Verträge möglich machen. "Da Cogitanda eher ein preiswerter Anbieter für Cyberversicherung war, wird dies durchaus zu Prämiensteigerungen führen, welche den Unternehmenskunden aber sehr leicht zu erläutern sein dürften", vermutet die AfW-Vorständin.

Obacht bei der Kundenkommunikation
Hompasz rät zu einer Zurückhaltung in der Wortwahl bei der Kundenkommunikation, zu klaren Botschaften und zu einer Vermeidung von Spekulationen. "Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie: 'Das wird schon' oder 'Es ist alles in Ordnung'", empfiehlt der Experte. Man solle keine eigenmächtigen Interpretationen zur Lage abgeben, ohne diese zuvor vollständig geklärt zu haben. Ratsam ist es, nur Fakten zu kommunizieren, die schriftlich vorliegen. Dazu zählt momentan etwa auch das Wording: Es handelt sich um eine potenzielle Insolvenz. Im Insolvenzregister scheint derzeit (Donnerstagvormittag) noch nichts auf.

Nicht zuletzt sei auch im Auge zu behalten, ob Cogitanda weiter über die erforderlichen Gewerbeberechtigungen für den Versicherungsvertrieb verfügt. Bei einem Wegfall der Berechtigung müsse man bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anfragen, ob eine weitere Zusammenarbeit möglich ist. Sollten Informationen fehlen oder unzureichend sein, schlägt Hompasz vor, die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren. (eml/jb)