Finanzanlagenvermittlern mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) droht Ungemach. Die Europäische Kommission prüft im Zuge ihrer sogenannten Retail-Investment-Strategie ein mögliches Provisionsverbot in der Anlageberatung. Für Vermittler, die den Schritt hin zu einer möglichen Honorarberatung und Servicegebühren nicht gehen können oder möchten, ist eine Möglichkeit der Verkauf ihres Bestandes. Gleiches gilt für Berater, für die Fonds ohnehin nur ein Nebengeschäft sind, das sie etwa zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Versicherungsmakler betreiben. Zudem erreichen immer mehr Berater das Rentenalter. 

Seit 2019 ist das DTFH Deutsche Fondshaus eine Adresse für Vermittler, die ihren Fondsbestand, inklusive DWS-Fonds-Riester, abgeben möchten. "Uns kontaktieren vor allem Berater, die ihren Ruhestand planen oder deren Fondsbestand zu klein ist und sich die Weiterführung des Bereiches nach Paragraf 34 Gewerbeordnung wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Da möchten wir mit unserem Angebot ansetzen und bieten unterschiedliche Lösungen", sagt René Delrieux, Gründer und Geschäftsführer des DTFH, im Gespräch mit FONDS professionell ONLINE. Delrieux dürfte vielen in der Branche noch aus seiner Tätigkeit im Produktmanagement des Hamburger Maklerpools Netfonds bekannt sein, die er acht Jahre lang ausübte und 2018 beendete.

Betreuung oder Fonds-VV
Seine im schleswig-holsteinischen Delve ansässige Gesellschaft bietet verkaufswilligen Vermittlern an, entweder den Bestand zu kaufen und weiter zu betreuen, oder Kunden in eine fondsgebundene Vermögensverwaltung (Fonds-VV) zu überführen. Partner bei der Vermögensverwaltung ist die NFS Hamburger Vermögen. "Der Kaufpreis hängt von der Qualität des Bestandes ab, etwa auch davon, wie gut die Kundenbeziehungen noch sind", so Delrieux, der nicht auf bestimmte Bestände etwa hinsichtlich Größe oder Zusammensetzung abzielt. Es müsse passen, sagt er, auch finanziell.

In der Regel zahle er einen Preis in Höhe des 1,5- bis Vierfachen der Provisionserlöse, oder die Vermittler wählen eine prozentuale Beteiligung daran. "Diese kann bis zu 65 Prozent hoch sein, wenn der Berater weiter bei der Betreuung des Kunden mithilft", erklärt Delrieux. Wenn ein Berater die 34f-Erlaubnis abgibt, kann er durch eine Tippgebervereinbarung immer noch über Kundenempfehlungen mitverdienen.

Kaum Käufe während Corona
Delrieux und seine drei Mitstreiter sind sich seit Gründung im Jahr 2019 mit mehr als 20 Beratern handelseinig geworden. Auch wenn es wegen der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 etwas ruhiger wurde, sieht sich er sich und das Unternehmen dank des demografischen Wandels auf Wachstumskurs. Zuletzt verzeichnete er auch wieder mehr Anfragen von Beratern, die er als geschäftsführender Gesellschafter persönlich annimmt. Und das, obwohl er seit Oktober 2022 als "Project Lead New Assets" bei der Börse Stuttgart für deren Krypto-Trading-App "Bison" mit verantwortlich ist. (jb)