Das Landgericht Ravensburg hat am 7. Februar eine Crowdfunding-Plattform dazu verurteilt, einem Investor Schadensersatz in Höhe von 14.500 Euro zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Plattform ihre Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag gemäß Paragraf 280 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verletzt hatte. Auf das Urteil (Az.: 2 O 99/24) machte der Online-Dienst "RSW Beck" aufmerksam.

Demnach hatte der Anleger das Angebot der Plattform angenommen, sich mit geringen Summen ab 100 Euro unter anderem an der Finanzierung von Villenwohnungen beteiligen zu können. Er gab dabei Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel über insgesamt 14.500 Euro für drei Bauprojekte, die von der Plattform vermittelt wurden. Dem Online-Dienst zufolge lag für ein Projekt aber keine Baugenehmigung vor. Auch die anderen Projekte führten nicht zum gewünschten Ergebnis. Der Anleger verlor sein Darlehen – und klagte. 

Gericht: Höheres Risiko als bei normalen Darlehen
Er begründete den Schritt damit, nicht korrekt über die Nachrangklauseln und ihre Nachteile informiert worden zu sein. Das Gericht selbst erklärt, dass der Kreditgeber bei Darlehen mit sogenannten qualifizierten Nachrangklauseln ein wesentlich höheres Risiko als bei einem gewöhnlichen Kredit trägt. "Aufgrund des qualifizierten Nachrangs muss der Darlehensnehmer die Forderung bereits dann nicht mehr bedienen, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde", heißt es im Urteil.

Das Gericht gab dem Kläger daher recht. Die Plattform habe ihre Pflicht verletzt, "dem Anlageinteressenten vollständige und richtige Informationen über alle Umstände zu erteilen, die für die Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind", heißt es im Urteil. Die Plattform habe den Kläger weder auf die besonderen Risiken des Nachrangdarlehens noch auf die Vergleichbarkeit mit hochriskanten Firmenbeteiligungen hingewiesen. Hinzu komme als weiterer Verstoß das Verschweigen der fehlenden Baugenehmigung. (jb)