Finanz- und Versicherungsvermittler müssen um Kunden werben. Ein Weg, den immer mehr gehen: als sogenannte Influencer oder Finfluencer auf Social-Media-Kanälen wie Instagram, Tiktok, Youtube oder Facebook Verbrauchern Tipps und Ratschläge rund um Versicherungen und Finanzen geben – natürlich mit dem Ziel, letztlich Kunden zu gewinnen.

Grundsätzlich ist das eine gute Idee, gerade jüngere, aber auch ältere Semester verbringen viel Zeit mit dem Lesen und Schauen von Posts auf diesen Kanälen. Allerdings birgt dies einige Fragen und Probleme: Wann ist ein Post eine kommerzielle Werbung, wann ist es ein reiner Informationsbeitrag? Und wird die Grenze zu einer Anlageberatung überschritten?

Bafin: Keine Anlageberatung
Letzteres sieht die  deutsche Finanzaufsicht Bafin zwar nicht, wie sie in ihrem im Februar 2025 aktualisierten Merkblatt mit Hinweisen zur Anlageberatung ausführt. Dennoch hat die Aufsicht zusammen mit den europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden ein Factsheet (externer Link zum Factsheet auf den Internetseiten der ESMA) für Finfluencer erstellt, damit diese keine rechtlichen Probleme bekommen. Das Factsheet gibt einen Überblick über rechtliche Pflichten und enthält Tipps, wie Finanzprodukte beworben werden dürfen.

Wichtig ist unter anderem, dass Finfluencer Verantwortung für Inhalte übernehmen müssen. "Irreführende oder leichtfertige Posts können negative finanzielle Folgen für Follower haben und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen", schreibt die Bafin. Ferner müssen sie Transparenz bei bezahlten Kooperationen herstellen. "Es muss klar und verständlich sein, wenn Finfluencer für ein beworbenes Finanzprodukt Geld, Geschenke oder Vergünstigungen erhalten. Dies gilt auch, wenn sie selbst in das beworbene Produkt investiert haben oder davon profitieren könnten." (fp)