Investmentfonds haben ihren Preis. Neben den Kosten auf Produktebene fallen auch Gebühren für die Depotführung an. Gerade hier gibt es einen Posten, der vielen kaum bekannt sein wird, obwohl er durchaus relevant ist: die Gebühren für Währungsumrechnungen. Ordert ein Anleger eine Anteilsklasse, die etwa in US-Dollar denominiert ist, berechnen die auf das B2B-Geschäft mit Beratern ausgerichteten Depotbanken ein Entgelt, dessen Höhe zwar kein Geheimnis, vielen Beratern und erst recht den Endkunden aber nicht bekannt ist.

Die Gebühren der Institute sind unterschiedlich hoch. Ausgangspunkt ist immer ein Referenzkurs der ­gewählten Währung, den die Banken selbst oder ein Händler am globalen Devisenmarkt erzielen und auf den die Institute dann eine Marge schlagen, den Spread zwischen Geld- und Briefkurs. Die FNZ Bank einschließlich der mit ihr verschmolzenen Fondsdepot Bank nimmt eine Marge von 0,45 Prozent, die FFB veranschlagt 0,6 Prozent, Morgenfund bis zu 0,6 Prozent und die Bank Zweiplus rund 1,5 Prozent.

Keine Umrechnungsgebühren bei Fremdwährungskonten
Moventum und die DAB BNP Paribas verlangen zunächst keinen Spread, da sie Devisenkonten in verschiedenen Währungen führen. Nur wenn diese nicht ausreichend gedeckt sind, fallen bei Käufen oder Verkäufen von Fonds Umrechnungskosten an. Bei Moventum betragen diese 1,05 Prozent. Die DAB erhebt einen je nach Währung unterschiedlich hohen absoluten Spread, schlägt also – unabhängig von der Höhe des Wechselkurses – einen gewissen Betrag auf den Umrechnungskurs auf, beim US-Dollar beispielsweise 0,0035. Die Comdirect zieht die Devisenkurse aus dem Wertpapiergeschäft der Commerzbank heran, die eine nicht bezifferte Marge enthalten.


Diskutieren Sie dieses Thema direkt mit den Führungskräften der Fondsplattformen: Die Bank Zweiplus, FIL Fondsbank (FFB), FNZ Bank, Morgenfund und Moventum sind Aussteller auf dem FONDS professionell KONGRESS am 29. und 30. Januar 2025. Hier geht's zur Anmeldung!


Der Spread fällt nicht nur bei Käufen an, sondern auch bei Verkäufen. "Banken können diese Entgelte relativ frei gestalten", erklärt Wesselin Kruschev von der Beratungsgesellschaft Capco. "Der Gesetzgeber macht an dieser Stelle keine Vorgaben, und die Kunden haben den Gebühren, die im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt werden, zugestimmt." Für die Depotbanken seien solche Entgelte eine willkommene Nebeneinnahme – zulasten der Anleger. Die gesamten Konditionen der Fondsplattformen finden Sie unten in den beiden Tabellen.

Beispielrechnung
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, wie sich dieses Entgelt auswirkt: Angenommen, ein Anleger möchte 10.000 Euro in einen Aktienfonds investieren, der in US-Dollar denominiert ist. Bei einem Euro-Dollar-Kurs von 1,10 sowie einem Spread von 0,5 Prozent werden aus 10.000 Euro nicht 11.000 Dollar, sondern nur 10.945 Dollar. Bei höheren Gebühren sinkt der Betrag in US-Dollar weiter und Anleger bekommen, vereinfacht zusammen­gefasst, entweder weniger (Bruch-)Stücke des Fonds ins Depot gebucht oder müssen mehr Euro für die gewünschte Zahl der Anteile investieren.

Hinzu kommt, dass die Anteilsklassen in Fremdwährung in aller Regel keine anderen Kostenvorteile gegenüber den Euro-Tranchen bieten, die die initiale Belastung durch geringere Gebühren über die Anlagezeit ausgleichen würden. Das ergab eine Auswertung, die Ali Masarwah, Chef des Anlegerportals Envestor, auf Bitte der ­Redaktion vorgenommen hat. Er prüfte anhand von rund 800 Anteilsklassen von 80 Fonds die Managementgebühren und die laufenden Kosten für die Euro- und die US-Dollar-Klasse sowie auch in Yen denominierte Anteilsklassen: "Die Kosten der Euro- und der in anderen Währungen notierten Anteilsklassen sind, gerundet auf zwei Stellen hinter dem Komma, gleich", so Masarwah. "Bei zwei Fonds waren die ­Euro-Share-Classes zwei Basispunkte teurer als vergleichbare Dollar-Share-Classes." (jb)


Den vollständigen Artikel über die Währungsumrechnungskosten der Fondsplattformen und die Reaktion der Berater und Pools darauf finden Sie in FONDS professionell 4/2024 ab Seite 318. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auf hier im E-Magazin lesen.