Berater müssen im Rahmen der Vermittlung von Anlageprodukten bei Kunden eine Geeignetheitsprüfung vornehmen und darauf basierend eine Geeignetheitserklärung gemäß Paragraf 64 Wertpapierhandelsgesetz respektive Paragraf 16 Finanzanlagenvermittlungsverordnung erstellen. Der Gesetzgeber möchte Anleger so vor einer Fehlinvestition schützen, indem Berater die Risikotoleranz des Kunden sowie seine Kenntnisse und finanzielle Situation ermitteln müssen.

Die Bank für Vermögen (BfV) greift Beratern unter die Arme und hat einen Leitfaden unter Bezugnahme auf Hinweisschreiben der Finanzaufsicht Bafin erstellt, mit dem Vermittler den Freitext in der Geeignetheitsprüfung kurz, individuell und nachvollziehbar ausfüllen können. "Die Bafin erwartet eine verständliche Begründung, warum die empfohlene Anlage zur Situation des Kunden passt. Allgemeine Aussagen ohne Kundenbezug sind nicht ausreichend", so die BfV. Die Tipps finden Sie in der Klickstrecke oben! (fp)