MLP wehrt sich mit Studie gegen "Finanzwende"-Kritik
Der Finanzvertrieb liegt mit der Bürgerbewegung Finanzwende im Dauerclinch. Diese kritisiert unter anderem die Altersvorsorgeprodukte, die MLP Studenten vermittelt.
Der Finanzvertrieb MLP und die Bürgerbewegung Finanzwende sind sich spätestens seit Jahresbeginn in tiefer gegenseitiger Abneigung verbunden. Grund ist, dass die von dem Ex-Grünen-Bundestagsabgeordneten Gerhard Schick gegründete Bewegung die Praxis von MLP medial hart kritisiert, an Universitäten Kunden zu werben. In dem Zusammenhang führt die in Berlin ansässige Organisation auch an, dass MLP den Studenten zu teure und ungeeignete Basisrenten mit kombinierter Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vermitteln würde.
Dagegen verwehrt sich der in Wiesloch ansässige Finanzdienstleister. Er hat nach eigenen Angaben beim Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (IFA) im Rahmen einer Studie "einen sachgerechten Vergleich einer Basisrente nebst einer BU-Zusatzversicherung (BUZ) mit einer Kombination aus Fondssparplan und selbstständiger BU (SBU) in Auftrag gegeben."
Kritik der Finanzwende
Auf seiner Internetseite kritisiert die Bürgerbewegung das MLP-Angebot so: "Eine fondsgebundene Rürup-Rente gekoppelt an eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Für den Vertrag fallen im Laufe der Jahre ganze 22.000 Euro Abschlusskosten an. Am Ende der Laufzeit von 44 Jahren müsste der Student unglaubliche 6.070 Euro im Monat aufbringen, wenn er wie vorgesehen an dem Vertrag festhielte und die dort vorgesehene jährliche Beitragssteigerung eingehalten würde. Eine einfache Kündigung des Kombivertrags ist nicht einmal möglich, ohne den wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren."
Dem halten die IFA-Autoren Sandra Blome, Jochen Ruß und Andreas Seyboth, entgegen, dass eine pauschale Ablehnung einer Basisrente plus BUZ wissenschaftlich genauso wenig haltbar sei wie eine pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl ist. Ihr Urteil basiert laut Pressemitteilung auf einem Vergleich, der sich auf qualitative und quantitative Kriterien stützt.
Qualitative Kriterien
Die Autoren führen aus, dass hinsichtlich qualitativer Kriterien eine Basisrente plus BUZ Nachteile gegenüber den anderen Varianten habe. Hier seien insbesondere signifikante, vom Gesetzgeber explizit für die Basisrente vorgegebene Einschränkungen in Bezug auf Flexibilität und Zugang zum bereits angesparten Guthaben zu nennen. Ferner die Tatsache, dass der BU-Schutz neu organisiert werden muss, wenn der Sparprozess reduziert oder eingestellt werde. Letzteres, also eine spätere Entkoppelung des BU-Schutzes, sei bei modernen Basisrenten-BUZ-Produkten aber in der Regel auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Die quantitativen Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis seien durch konkrete Berechnungen genauer analysiert worden: Die Autoren haben dazu verschiedene Musterkunden betrachtet und unterstellt, dass in beiden Produktkombinationen kostengünstige Indexfonds (ETFs) gewählt wurden. Hier zeige sich, dass die Basisrente plus BUZ für Verbraucher, die von einem niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase im Vergleich zur Ansparphase ausgehen können, stets und teilweise deutlich günstiger ist.
Große Gruppe profitiere von Rente plus BUZ
Für Verbraucher, die in der Anspar- und Rentenphase ähnlich hohe Steuersätze haben, schneiden beide Produktkombinationen ähnlich gut ab. "Eine klare Vorteilhaftigkeit der Variante Fondssparplan plus SBU tritt hingegen in keinem der betrachteten Fälle auf – auch nicht, wenn Annahmen zur unterstellten Fondsrendite, zu Kosten oder Alter des Verbrauchers und Laufzeit der Verträge variiert werden. Die Gruppe der Verbraucher, für welche die Basisrente plus BUZ in den quantitativen Kriterien vorteilhaft ist, ist also sehr groß", so die Autoren. (jb)
Kommentare
Ich möchte gerne verstehen "Was und wie" die geprüft haben! Zwar bin ich nur Master Betriebswirt und über 20 Jahre tätigt und habe trotz Anbiederung von vielen Seiten nie vermittelt! Insbesondere nicht an Studenten und gering Steuerzahler, weil dies am Ende immer zu einer doppelten Besteuerung führen wird! Denn es gilt: 0 € Steuer gleich 0 € Steuerersparnis!! Auch muss ich der Bürgerbewegung Finanzwende widersprechen, da ein Beitrag von 6.070 € Monat nicht gibt! Es gelten folgende Beiträge 2020 zur Rürup Rente bzw. Basisrente: - ledige: 25.046 € - verheiratete: 50.092 € - in 2020 sind 90% der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. Demnach ist bei Ledigen ein Monatsbetrag von 2.087,17 € möglich / davon würden 90 % Steuer mindern anerkannt! Allerdings nur wenn alle rechtlichen Bedingungen erfüllt werden! so darf die BUZ 49 % max. des Beitrages von 2.087 €, 1.022 € monatlich betragen! Eine SBU mit einen monatlichen Beitrag von 1.022 €, die gibt es nicht! Hier könne Sie Prüfen lassen ob die Rürup überhaupt zulässig ist! Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 2221/124 - St 135 Basisversorgung i.S.d.§10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG (sog. Rürup-Rente); Sonderausgabenabzug und Arbeitsanleitung zum Umgang mit der sog. Rürup-Rente Bezug: OFD Karlsruhe, Verfügung vom 12.5.2006 - S 2220/6 - St 133 Bezug: OFD Karlsruhe, Verfügung vom 23.1.2007 - S 2220/6 - St 13 SA-Abzug seit 2005 Zu den Sonderausgaben gehören seit 2005 auch Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG (sog. Rürup-Rente). Denn jede einzelne Rürup bedarf einer Einzelfallprüfung auf Echtheit! und dazu wird eine verbindliche Zusage seitens des Finanzamt pflicht! Aber selbst das FA weis nicht genau ob eine dauerhafte einmalige steuerliche Anerkennung möglich ist! Prüfung der Voraussetzungen durch FA Liegen die entsprechenden Unterlagen und die Bescheinigung des Anbieters vor, ist vom Finanzamt zu prüfen, ob danach die Voraussetzungen für eine Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG erfüllt sind. Voraussetzungen lt. FA erfüllt Sind diese nach Auffassung des Finanzamtes erfüllt, können die Beiträge als Beiträge für eine Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG anerkannt werden. Bis zur Aufnahme entsprechender Vermerkzeilen in das Programm „Dauersachverhalte” ist der Tarif und das Versicherungsunternehmen auf dem Mantelbogen zu vermerken. Folgejahre In den Folgejahren reicht die Bezeichnung des Tarifes in der sog. gelben Liste und die Bescheinigung des Anbieters, dass die Beiträge für einen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG begünstigten Vertrag geleistet wurden, aus. Eine Prüfung kann jedoch angezeigt sein, wenn z.B. die Beitragszahlung gegenüber dem Vorjahr schwankt. Dies gilt nicht bei Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag. Noch Fragen wie brutal Rürup jederzeit in der Betragslaufzeit scheitern kann! Denn es geht um viel Geld um zuviel Geld, bei einer Laufzeit von 30 bis 40 Jahren, 750 t€ bis 1 Mill €mit einen Steuersatz von max. 50 %, je Vertrag! Jörg B.
Bruno1968 am 30.11.20 um 05:45