Nachgefragt: Diese Vermögensverwaltungen stehen Vermittlern offen
Der Vertrieb von standardisierten Vermögensverwaltungen hat für Vermittler eine Reihe von Vorteilen. Sie können auch aus einer Vielzahl von Lösungen für ihre Kunden wählen. Die Redaktion hat die für den freien Finanzvertrieb zugänglichen Produkte zusammengetragen.
Kommt es oder kommt es nicht? Die Rede ist von einem Provisionsverbot für Anlageprodukte. Zwar ist ein solches Verbot im Moment vom Tisch, dennoch lehnen sich viele in der Finanzbranche nicht entspannt zurück. Früher oder später starte die Provisionsdebatte erneut, so der allgemeine Tenor. Daher ist es im Interesse der Finanzvermittler, sich rechtzeitig auf ein Szenario mit Provisionsverbot vorzubereiten.
Eine immer beliebtere Möglichkeit ist, Kunden für eine standardisierte Vermögensverwaltung zu gewinnen. Das hat eine Reihe von Vorteilen. Zum einen entfällt das "Provisionsproblem" endgültig: Die Anleger zahlen den Vermögensverwaltern ein Entgelt, abhängig vom angelegten Volumen. Von diesen Gebühren wiederum erhält der Vermittler einen Anteil, der regulatorisch aber nicht als Zuwendung gilt.
Viel geringerer Aufwand
Ferner sparen sich die gewerblichen Vermittler viel Aufwand. Sie selbst dürfen zwar keine Vermögensverwaltung anbieten, sie können solche Lösungen aber empfehlen. Den Abschluss und den damit verbundenen Prozess samt Geeignetheitsprüfung und Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen übernimmt dann der Finanzportfolioverwalter. Regulatorisch ist das für Berater eine angenehme Lösung.
Doch welche Vermögensverwaltungen stehen überhaupt zur Wahl? Die Redaktion hat sich bei Maklerpools, Depotbanken und Finanzportfolioverwaltern nach entsprechenden Angeboten umgehört. Bedingung war, dass sie allen Vermittlern zugänglich und keine exklusiven White-Label-Vermögensverwaltungen sind, für deren Strategie Berater auch oft selbst verantwortlich zeichnen.
Die ausführliche Tabelle mit allen für freie Makler offenen standardisierten Vermögensverwaltungen finden Sie in der aktuellen Ausgabe (3/2024) von FONDS professionell auf Seite 294 oder hier im E-Magazin. (jb)