Die Branche hatte Erleichterungen herbeigesehnt, nun sollen sie kommen: Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (20.11.) eine Reihe von Änderungen an der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, kurz Offenlegungsverordnung, vorgeschlagen. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es, die Offenlegungspflichten für nachhaltige Finanzprodukte in der Europäischen Union (EU) einfacher und effektiver zu gestalten.

Kerngedanke der am 10. März 2021 in Kraft getretenen Verordnung (englisch: Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist es, Anlegern mehr Informationen darüber an die Hand zu geben, inwieweit ein Finanzprodukt, etwa ein Fonds, Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigt. Doch weil die komplexen Vorgaben nur sehr schwer zu durchblicken sind, helfen sie Privatinvestoren bei ihrem Wunsch, ESG-konform anzulegen, kaum weiter. 

Einem Review unterzogen
Zudem wurde die SFDR, die lediglich für mehr Transparenz sorgen soll, von Kapitalverwaltungsgesellschaften zum Teil als Klassifizierungssystem für ESG-Fonds genutzt, was zu Greenwashing führen konnte. Aus all diesen Gründen hatte die EU-Kommission die Verordnung 2023 einem Review unterzogen. Erste Ergebnisse lagen im Mai 2024 vor, daraus sind nun Reformvorschläge abgeleitet worden. 

So regt die Kommission unter anderem an, die komplexen und kostenintensiven Berichte auf Unternehmensebene aus der SFDR zu streichen – insbesondere die Erklärung zu den wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAIs). Auch auf Produktebene sind deutliche Vereinfachungen vorgesehen. 

Neue Kategorien
"Auf der Grundlage eines breiten Konsenses bei den Rückmeldungen der Interessenträger schlägt die Kommission ein einfaches Kategorisierungssystem für Finanzprodukte mit ESG-Ansprüchen vor", teilt die Brüssler Behörde auf ihrer Website mit. Künftig sollen Anleger aus drei Kategorien mit Mindestkriterien wählen können. Diese sollen ihnen bei der Auswahl nachhaltiger Finanzprodukte eine bessere Orientierung bieten als die bisherigen Transparenzvorschriften mit der Einstufung nach Artikel 8 oder 9 der SFDR.

In die sogenannte "nachhaltige Kategorie" sollen Finanzprodukte fallen, die zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen beitragen. Auch solche, die Investitionen in Unternehmen oder Projekte tätigen, die bereits hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, sollen hier eingestuft werden. Der "Übergangskategorie" sollen Produkte zugeordnet werden, die Investitionen in Unternehmen und/oder Projekte lenken, die noch nicht nachhaltig sind, sich aber auf einem glaubwürdigen Übergangspfad befinden. Die "ESG-Grundlagenkategorie" wiederum ist für Produkte vorgesehen, die eine Vielzahl von ESG-Investitionsansätzen integrieren, jedoch nicht die Kriterien der beiden ersten Rubriken erfüllen. Hier könnten zum Beispiel Fonds eingeordnet werden, die in Sachen ESG einen Best-in-Class-Ansatz verfolgen.

ESG-Angaben in Produktnamen und Marketingmaterial
Bei kategorisierten Produkten müsse sichergestellt werden, dass 70 Prozent der Investitionen die gewählte Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen, fordert die Kommission. Generell ausgeschlossen sind von den drei Kategorien Finanzprodukte wie Fonds, die Investments in nicht ESG-konforme Industrien tätigen, etwa in Tabak oder verbotene Waffen. Und: "ESG-Angaben in Namen und in Marketingunterlagen werden kategorisierten Produkten vorbehalten sein", erklärt die EU-Kommission.

Zudem schlägt die Brüssler Behörde auch auf Produktebene eine erhebliche Verringerung der Offenlegungspflichten vor. Diese sollen sich künftig auf Angaben zu den Kriterien beschränken, die der entsprechenden Kategorie zugrunde liegen. Und: "Die Portfolioverwaltung und Anlageberatung sollen künftig nicht mehr unter die Offenlegungsverordnung fallen", teilt der deutsche Fondsverband BVI mit. Ob die geplanten Erleichterungen und Vereinfachungen in dieser Form auch umgesetzt werden, ist allerdings noch nicht klar. Der Vorschlag der Kommission wird im nächsten Schritt erst einmal dem EU-Parlament und dem Rat zur Beratung vorgelegt. 

Positive Reaktionen
In der Finanzbranche kommen die Pläne aus Brüssel jedenfalls gut an. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Vorschläge als wichtigen Schritt hin zu einer verbesserten Transparenz für Kleinanleger. Gleichzeitig entlaste der neue Regulierungsansatz Banken und Sparkassen. "Die Kommission setzt die richtigen Schwerpunkte", erklärt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes als Federführer für die DK. "Weniger Komplexität und klarere Vorgaben bringen alle Beteiligten weiter – sowohl Kreditinstitute als auch Kunden", findet er.

"Mit dem Reformvorschlag zur Offenlegungsverordnung schafft die EU-Kommission endlich Klarheit bei den Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen und baut Bürokratie ab. Für nachhaltig orientierte Anleger und Fondsgesellschaften kann diese Reform zum Befreiungsschlag werden", erklärt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Dafür fehle aber noch der entscheidende Schritt – die Vereinfachung der Kriterien für Nachhaltigkeitspräferenzen im Vertrieb. (am)