Rüge von EU-Rechnungshof: PEPP floppt total
Viele Experten und Branchenvertreter haben die Europarente vor dem Start 2022 als nicht konkurrenzfähig kritisiert. Sie sollten Recht behalten. Nun bekommen sie Unterstützung von behördlicher Seite: Der EU-Rechnungshof stellt der EU-Kommission für PEPP ein schlechtes Zeugnis aus.
Nun ist es offiziell und amtlich: Das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) ist ein Flop. Die "Europarente" hat sich weder als alternative Möglichkeit zur Altersvorsorge für Bürgerinnen und Bürger der EU erwiesen noch das Interesse von Anbietern geweckt. Zu diesem klaren Urteil kommt der Europäische Rechnungshof in einer Untersuchung zur Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Europa und dem PEPP. Dabei kritisiert er, dass der EU-Kommission die schlechten Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitend verfügbare private Rentenprodukt bekannt waren.
Die Autoren des Berichts weisen auf die äußerst geringe Bedeutung der 2022 gestarteten Europarente hin. Tatsächlich haben dem offiziellen PEPP-Register der EU-Versicherungsaufsicht EIOPA zufolge nur zwei Anbieter überhaupt PEPPs im Programm. Das slowakische Fintech Finax bietet zwei Varianten der Europarente jeweils in seinem Heimatmarkt sowie Polen, Kroatien und der Tschechischen Republik an. Dem Report zufolge haben weniger als 5.000 Sparer in allen vier Ländern nicht einmal zwölf Millionen Euro in die PEPPs investiert. Seit Kurzem offeriert auch die auf Zypern ansässige Lifegoals Financial Services Limited drei PEPP-Varianten.
Experten im Recht
Das Fiasko sei im Wesentlichen auf zwei Gründe zurückzuführen, welche sich zwar der Kontrolle der EU-Kommission entziehen würden – allerdings von Experten schon vor dem Start kritisiert wurden. Erstens bieten die Mitgliedstaaten keine harmonisierten steuerlichen Anreize für solche Produkte oder sie bieten bereits steuerliche Anreize für nationale Altersvorsorgeprodukte, die mit dem PEPP konkurrieren. "Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist zwar keine Voraussetzung für ein privates Altersvorsorgeprodukt, jedoch häufig ein wichtiger Faktor, der solche Produkte für die Kunden attraktiver machen kann", heißt es in dem Bericht.
Zweitens schreibt die PEPP-Verordnung eine jährliche Obergrenze von nur einem Prozent für Kosten und Gebühren vor, die für andere Finanzprodukte nicht existiert. "Folglich gibt es nur wenige Anreize für Finanzinstitute, ein solches Produkt anzubieten", stellen die Autoren lapidar fest. Zudem haben potenzielle Kunden auch Zugang zu alternativen Produkten.
Rechnungshof fordert Entscheidung über Zukunft von PEPP
Der Rechnungshof kritisiert ferner, dass die EU-Kommission bereits vor Inkrafttreten der PEPP-Verordnung keine Lösungsvorschläge für die bereits bekannten Probleme lieferte. Im Gegenteil: Die Kommission habe unter anderem selbst "betont, dass nicht sichergestellt werden kann, dass für PEPP in der gesamten EU Steuervorteile gelten, was einen Mangel an Wettbewerbsfähigkeit zur Folge hat". Daher fordert der Rechnungshof die Kommission nun auf, zu entscheiden, "ob das PEPP-Projekt auf EU-Ebene fortgeführt, geändert oder beendet werden sollte".
Vertreter der Vermittlerbranche in Deutschland sehen sich in ihrer bereits vor fünf Jahren geäußerten Kritik bestätigt. "Dass der EU-Rechnungshof jetzt die begrenzte Wirkung von PEPP bemängelt, wundert uns deshalb nicht sehr", betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der BVK fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenbedingungen für PEPP. Insbesondere sollte die Kostenobergrenze – wenn überhaupt – auf ein realistisches Niveau angehoben und die Vermittler bei der Weiterentwicklung dieses Altersvorsorgesystems mit ihrer Expertise eingebunden werden.
Votum: Ausuferndes bürokratisches Regelwerk
Der Votum-Verband schreibt in einer Mitteilung, dass der Bericht des Rechnungshofs letztlich ein erneuter Beleg dafür sei, dass mit einer Vielzahl von regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen in der EU ein ausuferndes bürokratisches Regelwerk geschaffen, jedoch das Ziel klar verfehlt worden sei. "Wenn es in der EU nicht gelingt, einheitliche steuerliche Anreize für betriebliche Altersvorsorgeprodukte zu entwickeln, die eine grenzüberschreitende Portabilität ermöglichen können, braucht man über die Fortentwicklung des PEPP tatsächlich nicht nachzudenken." (jb)