Stiftung Warentest stellt Bausparkassen schlechte Zeugnisse aus
Bausparer werden oft falsch beraten, zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest. Berater ignorierten bei einem Test in vielen Fällen die Bedürfnisse der Kunden.
Die Beratung bei deutschen Bausparkassen lässt massiv zu wünschen übrig, urteilt die Stiftung Warentest. Bei einer Stichprobe mit 16 Bausparkassen berieten die meisten Institute komplett am Bedarf der Kunden vorbei, empfahlen ungünstige Tarife, zu hohe Bausparsummen, übersteigerte Tilgungsbeträge oder Sparpläne mit zu hohen Sparguthaben.
Der gravierendste Fauxpas: zu hohe Bausparsummen. Dadurch kam die Zuteilung bei jedem vierten Angebot mindestens ein Jahr zu spät, teilweise sogar fünf bis 15 Jahre. "Kunden müssen dann ihre Pläne verschieben oder bis zur Zuteilung einen Zwischenkredit aufnehmen", so die Tester – und das kann teuer werden.
Berater lassen kaum einen Fehler aus
Stiftung Warentest kritisiert zudem "absurd hohe Tilgungsbeträge" von teilweise mehr als 2.000 Euro pro Monat. Bei manchen Angeboten überschritt auch das angesparte Guthaben die zur Zuteilung nötige Mindestsumme bei weitem. Bausparer legten also viel Geld zu einem Zinssatz von gerade einmal 0,01 bis 0,1 Prozent an und minderten ihren Darlehensanspruch.
Unnötig teure Angebote, lückenhafte Vertragsunterlagen, falsche Angaben zur Flexibilität von Bausparverträgen: Die Berater "ließen kaum einen Fehler aus", heißt es bei der Stiftung Warentest. "Das Ergebnis ist ein Armutszeugnis."
Der Testsieger sitzt im Norden
Nur eine einzige Bausparkasse konnte überzeugen: Die Landesbausparkasse Schleswig-Holstein bekam die Note "gut", berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) unter Berufung auf die Zeitschrift "Finanztest", in der die Ergebnisse veröffentlicht wurden. Die Alte Leipziger wurde mit "befriedigend" bewertet. Neun weitere Institute bekamen die Note "ausreichend", bei dreien fiel die Beratung "mangelhaft" aus. (fp)
Kommentare
Zinsprämie bei Darlehensverzicht
AntwortenNoch größer sind die finanziellen Schäden, die dadurch entstehen, daß die Bausparkassen Ihre treuen Bausparer bei Vertragsauflösung nicht auf Treueprämien hinweisen, die in den Allgemeinen Bausparbedingungen zum Bausparvertrag bewilligt würden. Demnach erhalten viele Bausparer auf ihr Bausparguthaben bei Darlehensverzicht eine Zinsprämie von 100 % und mehr - von Laufzeitbeginn an. Dafür muss in der Regel der Darlehensverzicht erklärt werden. Der Bausparvertrag kann fast bis zum Erreichen der Bausparsumme weiter bespart werden und entwickelt sich dadurch zu einer gutverzinsten und risikoarmen Kapitalanlage. Ob diese Möglichkeit existiert, offenbart ein Blick in die Allgemeinen Bausparbedingungen. Hinweise seitens der Bausparkassen oder des Vertriebs erfolgen selten bis gar nicht. Stattdessen werden dem Kunden regelmäßig Schreiben geschickt, er möge doch das Guthaben zeitnah verfügen - ohne jeglichen Hinweis auf den Anspruch auf Treueprämie. Oder man empfiehlt den Tausch des Vertrags in einen neuen Bausparvertrag mit niedrigerem Darlehenszins. Bei jeglicher Vertragsänderung geht aber oftmals der Treueprämienanspruch verloren. Oder man lässt den Bausparkunden seinen Bausparvertrag übersparen, d.h. das Guthaben übersteigt die Bausparsumme. Dann wird argumentiert, daß kein Darlehensanspruch mehr existiert und daher auch nichts, auf das man verzichten könnte - daher keine Treueprämie. Auch dies sind Themen einer guten Bausparberatung.
Honorarberatung Bodensee am 12.12.19 um 12:35