Stimmt die Kasse? So checken Vermittler ihre Provisionsabrechnung
Finanzberater können oft nur schwer erkennen, ob ihr Maklerpool alle Bestandsprovisionen korrekt abgerechnet hat. Eine Überprüfung ist nicht einfach, empfiehlt sich aber gerade bei hohen Beständen. Wie der Check zumindest annähernd gelingt.
Ein Gehaltszettel bietet Arbeitnehmern die volle Übersicht: Brutto, Netto, diverse Abzüge – anfangs vielleicht nicht ganz leicht verständlich, aber auf jeden Fall transparent. Für die Provisionsabrechnungen, die Finanzanlagenvermittler einmal pro Quartal von ihren Maklerpools erhalten, gilt dies nicht unbedingt. Der Grund dafür ist, dass die meisten Pools in der Abrechnung die Bestandsprovisionen nicht ausweisen, die sie für Fonds, die Kunden des Vermittlers im Depot haben, von der entsprechenden Lagerstelle bekommen. Zwar kennt der dem Pool angeschlossene Partner seine Provisionsstufe und die Sätze, die in seiner Courtagetabelle aufgeführt sind, die Prozentzahlen allein helfen ihm aber wenig.
Ohne die Angabe der von der Depotbank an den Pool gezahlten Bestandsprovisionen können Vermittler nicht ohne Weiteres überprüfen, ob ihre Abrechnungen überhaupt stimmen (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch). Wollen sie es in Erfahrung bringen, müssen sie schon einen erheblichen Aufwand betreiben. Das ist unangenehm, doch gerade für Vermittler mit hohen Beständen können sich regelmäßige Checks durchaus lohnen.
Schritt für Schritt
FONDS professionell ONLINE erklärt mit Unterstützung von Martin Eberhard, Inhaber der Finanzberatung Fondsfueralle.de mit Sitz in Augsburg, wie eine Prüfung von Provisionsabrechnungen in einzelnen Schritten funktioniert. Wenn Sie erfahren möchten, wie es geht – klicken Sie sich durch unsere Bilderstrecke oben. (am/bm)
Einen ausführlichen Bericht über die richtige Prüfung von Provisionsabrechnungen und die interessanten Details, die dabei zu entdecken sind, finden Sie in FONDS professionell 2/2022 ab Seite 312. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.
Kommentare
Und doch: Wir bleiben Geschäftspartner
AntwortenVertrieb und KVG sollen dem Privatanleger bekanntlich mit Ausgabeaufschlag und Vertriebskostenanteil von schon mal mehr als der Hälfte der "Verwaltungsgebühr" das Fell über die Ohren ziehen. Das wäre keine Neuigkeit. Der Rest wäre 'ne Kiezklamotte: Wer die Pranken auf der Kohle hat diktiert die Verteilung, wenn der Geprellte die Öffentlichkeit fürchtete. Wie bedauerlich für die "Beraterschaft". Als gäbe es untereinander keine Geschäftsehre mehr.
Finanzanwalt am 14.06.22 um 18:15Geschäftsehre: Fehlanzeige
AntwortenEigentlich ist doch alles ganz einfach. Der Maklerpool teilt dem Vermittler in EINER Summe mit, was er von der Lagerstelle in Euro für die zugeordnete Vermittlernummer erhält, behält sich davon seinen Kostenanteil laut Vereinbarung und Vertrag ein und überweist den Rest an den Vermittler. Doch warum Transparenz walten lassen, wenn doch nach Wetterlage oder Lust und Laune entschieden werden kann, wer, was, wann und wie vom Kuchen abbekommt. Und dann behaupten noch Vorstände von Maklerpools, deren Geschäftsmodell genau zu 50 % auf den Erträgen von Innenprovisionen aufgebaut ist, dass Geld nicht alles sei und die bereitgestellte Technik doch viel wichtiger ist. Ich komm aus dem Lachen überhaupt nicht mehr raus. Auf Anfrage nach Transparenz beim Maklerpool seines ehemaligen Vertrauens erhält man zuerst Schweigen und dann Verweise auf AGBs, welche von Jahr zu Jahr länger wurden und zwingend mit der Abgabe der Zuverlässigkeitserklärung gemeinsam zu akzeptieren sind. Geschäftspraktiken, die keiner in Frage stellt. Warum auch, man bekommt doch seinen Anteil. Den einen ist der Aufwand zu groß, den anderen der A... zu klein. Jeder ergibt sich in Ohnmacht dem Allmächtigen und nimmt hin, was mit Ihm und seinem Geld passiert. Beschämend!
fondsfueralle am 18.06.22 um 12:32Und doch: Wir bleiben Geschäftspartner
AntwortenVertrieb und KVG sollen dem Privatanleger bekanntlich mit Ausgabeaufschlag und Vertriebskostenanteil von schon mal mehr als der Hälfte der "Verwaltungsgebühr" das Fell über die Ohren ziehen. Das wäre keine Neuigkeit. Der Rest wäre 'ne Kiezklamotte: Wer die Pranken auf der Kohle hat diktiert die Verteilung, wenn der Geprellte die Öffentlichkeit fürchtete. Wie bedauerlich für die "Beraterschaft". Als gäbe es untereinander keine Geschäftsehre mehr.
Finanzanwalt am 14.06.22 um 18:13