Tarifverhandlungen für Genossenschaftsbanker geraten ins Stocken
In der zweiten Tarifrunde für die Volks- und Raiffeisenbanken haben die Arbeitgeber ein Gehaltsangebot vorgelegt. Damit will sich der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) aber nicht zufriedengeben.
In den Tarifverhandlungen zwischen den Volks- und Raiffeisenbanken und dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) haben die Arbeitgeber ein Gehaltsangebot vorgelegt. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg. Demnach sollen die gut 135.000 Beschäftigten ab Oktober 2,75 Prozent mehr Gehalt bekommen, ab April 2024 noch einmal ein Plus von 1,75 Prozent. Zusätzlich ist eine Einmalzahlung von 600 Euro im August 2022 vorgesehen.
Der DBV ist mit diesem Angebot allerdings nicht zufrieden. Es könne "nicht das letzte Wort sein", erklärte die Gewerkschaft. Der Verband hatte in der ersten Verhandlungsrunde Tariferhöhungen von 6,1 Prozent pro Jahr gefordert. Zudem will die Gewerkschaft eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde auf 38 Stunden sowie verbindliche Mindeststandards für das mobile Arbeiten erreichen.
Wenig Raum für weitere Zugeständnisse
Der Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR), Jürgen Kikker, erklärte, angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Lage und des engen Verteilungsspielraumes lasse das Gehaltsangebot der Arbeitgeber nur wenig Raum für weitere Zugeständnisse. Der AVR vertritt rund 750 Volks- und Raiffeisenbanken sowie das genossenschaftliche Spitzeninstitut DZ Bank. Die Verhandlungen sollen am 5. Juli fortgesetzt werden.
Die Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken, zu der die großen Landesbanken, der Fondsanbieter der Sparkassen, die Deka, viele Förderbanken sowie verschiedene Sparkassen gehören, haben sich mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) bereits auf höhere Gehälter und Regelungen zum mobilen Arbeiten geeinigt. Der ebenfalls schon vorliegende Tarifabschluss mit den Privatbanken hat hingegen keinen Anspruch auf Homeoffice verankert. Hier steigen die Gehälter zum 1. August 2022 um drei Prozent sowie zum 1. August 2023 um weitere zwei Prozent. Hinzu kommen zwei Einmalzahlungen von jeweils 500 Euro. (am)