Umfrage: So stehen Finanzprofis zur DIN-Norm 77230
Die neue DIN-Norm 77230 wird nicht von allen deutschen Finanzdienstleistern mit offenen Armen empfangen. Zudem gibt es noch ein großes Lager von Unentschlossenen, wie eine Umfrage von FONDS professionell ONLINE ergab.
Seit dem 19. Januar ist sie offiziell verfügbar. Die Rede ist von der neuen DIN-Norm 77230 "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte". Der Standard gibt Leitlinien vor, wie die der Beratung vorgelagerte Analyse der vorhandenen Absicherungen, Vorsorgeleistungen sowie Vermögenssituation eines Privathaushaltes zu vereinheitlichen ist.
Anhand der Abfrage eines vorgegebenen Kanons von "Finanzthemen" sowie der Erstellung einer Vermögensbilanz sollen Absicherungslücken und der finanzielle Spielraum zur Schließung identifiziert werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie hier bei FONDS professionell ONLINE.
Spannend wird es nun, ob, wie und wann die Branche das Regelwerk annehmen und umsetzen wird. Verpflichtet ist sie dazu nicht – DIN-Normen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern sind private technische Regelungen, also Empfehlungen. Experten sind sich aber einig, dass die Norm eine Sogwirkung entfalten wird, wenn sich große Gesellschaften dafür entscheiden. FONDS professionell ONLINE hat sich im Rahmen einer keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebenden Umfrage bei rund 20 Pools, Banken, Vertrieben und Versicherern nach deren Plänen erkundigt.
Die ausführlicheren Aussagen einiger Gesellschaften, die auf unsere Fragen geantwortet haben, finden Sie in der Bilderstrecke oben!
Die Deutsche Bank sowie die Pools Jung, DMS & Cie. und Confee werden die Norm nutzen oder ihren Partnern mit Nachdruck empfehlen. Auch Qualitypool empfiehlt die Anwendung. Andere Gesellschaften sind zurückhaltender. Die BCA "begrüßt" die Norm und betont, es gebe keinen Grund, von der Norm abzuraten. Fonds Finanz und Fondset empfehlen die Norm nicht direkt, weisen aber auf ihre Vorteile hin.
Ob die Partner der Pools sich deren Meinung anschließen, ist ungewiss – zwingen können die Pools sie nicht. Andere Umfrageteilnehmer wollen die Norm erst einmal prüfen und die weitere Entwicklung abwarten: In diesem Sinne äußert sich etwa die OVB Holding, Plansecur, die Santander Consumer Bank, die Gothaer Versicherung, HDI, oder auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband.
Harte Opposition
Daneben gibt es das gegnerische Lager aus jenen Unternehmen, die die Norm nicht nutzen wollen. Die beiden großen Finanzvertriebe Deutsche Vermögensberatung (DVAG) und MLP gehören dazu. Ferner unter anderem auch die Frankfurter Volksbank, die zu den größten Genossenschaftsbanken zählt, sowie Swiss Life, die Targobank und die Hamburger Sparkasse. Alle begründen dies damit, dass sie bereits adäquate Analyseprozesse nutzen. Die Maklergenossenschaft VEMA dagegen lehnt die Norm sogar rigoros ab, da sie darin wegen des standardisierten Ansatzes letztlich einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz sieht, das eine individuelle Abfrage nach Wünschen und Bedürfnissen des Kunden vorschreibt. (jb)
Kommentare
"DIN-Normen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern sind private technische Regelungen"
AntwortenGenau so ist es! Und deshalb halte ich es für möglich, dass vorrangig private (sprich finanzielle) Interessen der Initiatoren dahinter stehen (was ich jetzt sehr ausführlich formulieren könnte, aber nicht möchte; "Lizenzgebühren" nur als EIN Beispiel). Aber vielleicht bin ich auch nur ein Schelm, der Böses dabei denkt. Teile somit die Meinung u.a. der VEMA. Erstaunlich ist allerdings, dass die Deutsche Bank mit ihrem zumindest früher formulierten Beratungsanspruch hier scheinbar die individuelle Beratung verlassen möchte - oder gilt dies möglicherweise nur für "B-Kunden"...? Jedoch bin ich sicher, dass sich mancher Vertrieb sehr gerne mit "Beratung nach DIN-Norm" schmücken wollen wird...
schutzwürdig am 15.03.19 um 13:30