Verbände gehen mit FinVermV-Entwurf hart ins Gericht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bezieht ebenso wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Position zum Entwurf für eine novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Zu kritisieren gibt es für beide einiges – aber aus verschiedenen Gründen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) übt harte Kritik an dem Entwurf für eine novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 7. November 2018 vorgelegt hat. "Dass für Finanzanlagenvermittler schwächere Provisionsregelungen gelten sollen als für Banken und Sparkassen, ist nicht tragbar", erklärt Dorothea Mohn, Leiterin des Team Finanzmarkt im VZBV. Verbraucherschutz dürfe keine Frage des Vertriebsweges sein.
Die FinVermV wird regeln, welche Vorschiften der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II auch für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) gelten. Der wohl wichtigste Punkt des Entwurfs: Im Unterschied zu Banken oder Haftungsdächern mit Bafin-Lizenz nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz dürfen 34f-Berater weiterhin Zuwendungen vereinnahmen, ohne dass sie diese durch qualitätsverbessernde Maßnahmen rechtfertigen müssen (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch). Wesentliche Eingriffe in die provisionsbasierte Vergütung sieht der Entwurf nicht vor.
Einheitliche Regulierung und Aufsicht erforderlich
Dagegen wehrt sich der VZBV entschieden. Der Verband hat daher gegenüber dem BMWi eine Stellungnahme zur Änderung der FinVermV veröffentlicht. Darin fordern die Verbraucherschützer, dass für 34f-Vermittler die gleichen Regeln wie für Banken und Sparkassen gelten sollen. "Finanzanlagenvermittler und Banken beziehungsweise Sparkassen getrennt voneinander zu regulieren, ist grundsätzlich falsch", sagt Mohn. Bei der Beratung über Finanzanlagen und der Vermittlung solcher Produkte sei eine einheitliche Regulierung und Aufsicht erforderlich.
Aus Sicht des Verbandes ist die Absicht der Bundesregierung zu begrüßen, 34fler unabhängig von der Verordnung durch die Finanzaufsicht Bafin überwachen zu lassen. "Die Bafin-Aufsicht über Vermittler ist lange überfällig", so Mohn. "Wir brauchen zügig einen Gesetzentwurf dazu, möglichst noch in diesem Jahr", fordert sie.
BVK kritisiert Taping
Ganz anders sieht es der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der den aktuellen Entwurf für die FinVermV grundsätzlich und in weiten Teilen befürwortet. "Da viele Versicherungsvermittler auch als Finanzanlagenvermittler tätig sind, begrüßen wir, dass nun endlich Bewegung in die Regelung der Finanzanlagenvermittlung kommt", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Als problematisch bewertet der Verband allerdings die Aufzeichnungspflichten bei telefonischen Beratungsgesprächen.
"Dieses sogenannte Taping bedeutet nicht nur immensen Aufwand und verursacht hohe Kosten, sondern wirft auch nicht unerhebliche Fragen auf", so Heinz. Unklar sei etwa, was noch unter eine aufzeichnungspflichtige Finanzanlagenberatung fällt und wo eine nicht mehr aufzeichnungspflichtige Versicherungsvermittlung beginnt. "Hier schießt der Referentenentwurf eindeutig übers Ziel hinaus und sollte überarbeitet werden", erklärt Heinz. Weiterhin fordert der BVK Übergangsfristen, die den Vermittlern ermöglichen, die neuen Vorschriften praxisgerecht umzusetzen. (am)