Verbraucherschützer: DIN-Norm soll Provisionsverbot verhindern
Die DIN-Norm 77230 birgt weiterhin reichlich Zündstoff. Das zeigt ein Streitgespräch zwischen dem Norm-Initiator Klaus Möller und dem Verbraucherschützer Niels Nauhauser. Ein Streitpunkt ist, ob die Norm die Honorarberatung behindert.
Die Anfang Februar veröffentlichte DIN-Norm 77230 "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte" ist in der Branche nicht unumstritten (Details zu der Funktionsweise finden Sie hier). Einer Gruppe von Befürwortern steht eine andere gegenüber, die die Norm aus unterschiedlichen Gründen vehement ablehnt (FONDS professionell ONLINE bringt ein Beispiel).
Niels Nauhauser, Spezialist für Finanzfragen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zählt klar zu den Skeptikern. In einem Streitgespräch mit Klaus Möller, Vorstand des Norm-Initiators Defino , das die "Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)" aufzeichnete, geht Nauhauser mit der Norm hart ins Gericht, da er in ihr einen versteckten Versuch sieht, die provisionsbasierte Anlagevermittlung zu retten. Da diese ihm aber wie vielen anderen Verbraucherschützern ein Dorn im Auge ist, bevorzugt er die flächendeckende Einführung der Honorarberatung. "Wir fordern einen Markt, auf dem sich Verbraucher darauf verlassen können, dass Beratung drin ist, wenn Beratung draufsteht."
Norm ist Teil des provisionsbasierten Vermitlungsystem
"Das Problem ist, dass die Verbraucherinteressen oft nicht berücksichtigt werden. Die Norm setzt auf dem bestehenden Rahmen auf, dem provisionsgeleiteten Verkauf. Bislang wird auf dieser Basis nicht bedarfsgerecht beraten – denn die Beratung muss immer einhergehen mit einem Produktverkauf", sagt Nauhauser im FAZ-Streitgespräch. Die Norm ziele darauf ab, schärfere gesetzgeberische Schritte zu verhindern, zum Beispiel ein Provisionsverbot. Damit diene sie in Wahrheit bloß dem Erhalt des Status Quo. "Ihre Hoffnung ist es, echte Lösungen weitere Jahre hinauszuschieben", wirft Nauhauser Möller direkt vor.
Der Verbraucherschützer führt als Beleg für seine These einer nicht-bedarfsgerechten Beratung die feste Rangfolge der Absicherungs- und Vorsorgethemen innerhalb der DIN-Norm an. Zum Verständnis: Die Norm sieht einige Punkte als sehr wichtig an, während andere nicht unbedingt von einem Haushalt abgedeckt sein müssen. Auf Platz eins steht dabei der Schutz vor Krankheiten ("Kostenrisiko Krankheit (Grundschutz)") vor allgemeinen Haftungsrisiken und dem Verlust der Arbeitskraft ("Arbeitskraftverlust Erwerbsunfähigkeit (Grundschutz)") auf Rang zwei und drei. Für diese Risiken sollte eine Lösung vorhanden sein.
"Das Ergebnis einer genormten Liste lautet: Hast du etwas nicht, kaufe es", so Nauhauser in der FAZ. "Diese scheinbar objektiven Lücken werden im Vertrieb genutzt, um sie mit Produkten zu stopfen. Warum zum Beispiel muss man das Berufsunfähigkeitsrisiko gegenüber der Altersvorsorge priorisieren?" Beratung sollte aber nach Meinung des Verbraucherschützers herausarbeiten, welche Bedarfe angesichts begrenzter Ressourcen befriedigt werden können.
Möller: Zerrbild der Branche und der Norm wird gezeichnet
Klaus Möller hält dagegen. Seiner Meinung nach zeichnet Nauhauser ein Zerrbild – nicht nur der Norm, sondern der gesamten Branche. "In die Erarbeitung der Norm waren Vertreter der gesamten Branche einbezogen, auch Honorarberater wenden sie an. Die Art der Verwendung ist unabhängig von der Art des Vergütungsmodells", stellt der Defino-Vorstand und Obmann des Normausschuss beim DIN-Institut in Berlin klar. Ginge es um den Erhalt des Status Quo, hätte man sich wohl kaum die Mühe gemacht, darüber vier Jahre lang zu streiten.
Im Weiteren erklärt Möller die Funktionsweise der Norm, die nur die einer Beratung vorgelagerte Analyse regelt – nicht die darauf folgende, in aller Regel provisionsgestützte Auswahl eines Produktes. Eine nachvollziehbare, transparente Diagnose sei jedoch Grundvoraussetzung für eine sinnvolle Therape "Ein Arzt stellt zunächst fest, was dem Patienten fehlt. Die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten kommen ins Spiel, wenn der Bandscheibenvorfall festgestellt ist. In der Finanzberatung kann ich nach der Analyse als Verbraucher immer meine individuellen Vorstellungen durchsetzen." Jeder Finanzberater mache heute seine Analyse aber nach eigenem Gutdünken – genau das wolle die DIN-Norm verhindern. "Trägt jemand seinen Umzugskarton mit allen Versicherungs- und Bankunterlagen zu einer Versicherungsgesellschaft, wird er zum Beispiel über das Überschuldungsrisiko nichts zu hören bekommen. Trägt er ihn dagegen zu einer Bank, wird er wenig über seine Haftungsrisiken oder das Risiko des Arbeitskraftverlusts erfahren. Jeder Berater macht die Analyse nach dem, was er im Köcher vorhält. Er wird immer von seinen Lösungsmöglichkeiten herkommen", schildert Möller.
Der Defino-Vorstand betont daher ferner, dass Verbraucher selbst entscheiden sollen, was sie möchten – aber auf einer informierten Basis. "Wir wollen den Fehlanreiz vermeiden, dass dem Verbraucher ohne den ganzheitlichen Blick unwichtigere Themen besonders empfohlen werden, weil die Provision dafür höher ist oder weil die persönliche Philosophie des Beraters bedient wird", zitiert ihn die FAZ. (jb)
Kommentare
Herr Nauhauser - bei aller Liebe...
AntwortenBislang habe ich unseren Austausch immer geschätzt. Aber was die DIN 77230 angeht, sind Sie leider komplett auf dem Holzweg. Normen sind rein fachliche Prozessbeschreibungen, die im gesamten Wirtschaftsleben Qualität und Interaktion verbessern. Die DIN 77230 empfiehlt erstmals branchenweit eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme. Nicht mehr und nicht weniger. Mit Geschäftsmodellen hat das schlichtweg nichts zu tun. Im übrigen sind hier auch Prinzipien eingeflossen, für die die Verbraucherszene - und auch ich selbst - jahrzehntelang gekämpft haben. Nehmen Sie nur das Beispiel "Liquiditätssicherung geht vor Altersvorsorge". Die Norm ist eine große Chance, dass sich das endgültig in der Branche durchsetzt. Daher stehen wir in diesem Fall offenbar nicht auf der gleichen Seite. Schade. Marco Habschick evers & jung, Hamburg
MarcoHabschick am 17.06.19 um 13:36DIN Norm schützt Provision
AntwortenMein lieber Herr Nauhauser, wenn Sie auf Grund von Ausbildung und mangelnder Kenntnis mit einem hochwertigen Werkzeug das Werkstück vernichten, ist dann das Werkzeug schuld oder Ihr Ausbildungsstand? Suchen Sie nicht Nachteile wo keine sind, unterstützen Sie lieber die Verbesserung der Vermittlerqualität, die mitnichten an der Vergütung hängt. Auch Honorarberater sind zum Teil von schlechter Qualität. Und es gibt aufrichtige Provisionsvermittler. Liebe Grüße von einem Honorarberater, der die DIN als ANLAYSE-tool nutzt.
DocWiedemann am 12.06.19 um 19:26