Versicherungen im Todesfall: Was Hinterbliebene wissen müssen
Verstirbt ein Mensch, sehen sich die Angehörigen oft mit zahlreichen Formalitäten konfrontiert, die erledigt werden müssen – darunter auch die Benachrichtigung von Versicherungen.
Insbesondere Versicherungen mit einer Todesfallleistung setzen für die Todesfallmeldung enge Fristen. Die jeweiligen Fristen sind in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die erste Meldung kann unkompliziert per E-Mail erfolgen; die erforderlichen Nachweise zum Versicherungsfall lassen sich später nachreichen – idealerweise in Form von Kopien, die per Einschreiben verschickt werden. Die benötigten Dokumente variieren je nach Versicherungsart.
"Es ist ratsam, alle möglicherweise erforderlichen Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen. Dazu gehören der Totenschein und die Versicherungspolice, Geburts- und Sterbeurkunden sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Kam die verstorbene Person durch einen Unfall ums Leben, ist außerdem ein ärztlicher Bericht erforderlich", sagt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV).
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Versicherungsart. Nur bei der Krankenversicherung gilt stets: Diese endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Mitversicherte Personen im Vertrag können diesen innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortführen. Verstirbt hingegen eine mitversicherte Person, die nicht der Versicherungsnehmer ist, endet der Versicherungsschutz automatisch mit ihrem Tod.
Die Beispiele in unserer Fotostrecke oben zeigen, wie unterschiedlich die Regelungen im Todesfall gestaltet sein können. (mb)