Im Jahr 2024 hat es 1.656 Sanktionen der nationalen Finanzaufsichten in der EU gegen einzelne Vermittler oder Vertriebsorganisationen infolge von Verstößen gegen die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) gegeben. 2023 waren es 1.510 Sanktionen. Die Höhe der Strafzahlungen für solche Vergehen im Jahr 2024 beträgt insgesamt 1.576.967 Euro – ein massiver Anstieg im Vergleich zu den 326.073 Euro, die Vermittler in ganz Europa 2023 zahlen mussten, oder den 528.807 Euro im Jahr 2022. 

Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Bericht der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA hervor. Neuere Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor. Island, Luxemburg, Litauen, die Slowakei, Spanien und Schweden meldeten der EIOPA keine Daten.

Die meisten Verstöße in Deutschland
Der Großteil der Verstöße im Jahr 2024 betraf europaweit solche gegen die Vorschriften in Kapitel IV der IDD ("Organisatorische Anforderungen"), zu denen unter anderem der Abschluss einer Berufshaftpflicht und die regelmäßige Weiterbildungspflicht gehören. In 1.437 Fällen beachteten Vermittler diese Vorschriften nicht, darunter 785 Vermittler aus Deutschland und 25 aus Österreich. Dazu kommen 309 Verstöße gegen die Regeln in Kapitel V der IDD ("Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln"). Allerdings registrierten weder die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) noch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) solche Verfehlungen. 

Ferner gab es 77 Verstöße gegen die Anordnungen in IDD-Kapitel II ("Registrierung"), davon 45 in Deutschland, keine in Österreich. Dazu 14 Verfehlungen gegen die Weisungen in Kapitel VI der Richtlinie ("Zusätzliche Anforderungen in Bezug auf versicherungsbasierte Anlageprodukte"), allerdings weder in Deutschland noch in Österreich. Eine Anmerkung: Eine Sanktion kann sich mitunter auf Verstöße gegen mehr als nur eine Bestimmung beziehen. Daher weist die EIOPA 1.656 Sanktionen aus für insgesamt 1.837 Verstöße.

So vielen Vermittlern wurde die Erlaubnis entzogen
Als Folge der Verstöße wurde 844 Vermittlern die Erlaubnis entzogen (+18,5% im Vergleich zu 2023) – am häufigsten in Deutschland. Die Bafin machte das 495 Mal, die portugiesische Aufsicht 235 und die belgische 46 Mal. Die FMA aberkannte keinem Vermittler die Erlaubnis. In 318 Fällen verhängten die Aufsichten eine Geldbuße, wobei auch hier Deutschland mit 218 an der Spitze steht. In Österreich gab es keine Geldbuße. 

Immerhin fielen die in Deutschland verhängten Geldbußen niedrig aus. In Summe waren es nur 63.859 Euro – und damit gerade einmal durchschnittlich 292 Euro pro Verstoß. Dagegen musste in Italien ein Vermittler oder eine Vermittlerorganisation 516.000 Euro zahlen. Das war zwar die einzige Geldbuße in Italien, zugleich aber auch die europaweit höchste. (jb)