Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent auch für das Jahr 2027 beizubehalten. "Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen: Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll", begründet die DAV-Vorsitzende Susanna Adelhardt die Empfehlung. 

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist nicht mit dem Garantiezins gleichzusetzen, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind die Garantien der Neuverträge betroffen, die ab Zinsanhebung geschlossen werden.

Die DAV, die Berufsvereinigung der Versicherungsmathematiker, und die Finanzaufsicht Bafin treffen alljährlich Empfehlungen für den Zins. Die letztendliche Entscheidung darüber obliegt dem Bundesfinanzministerium. Wirksam wird die Zinsanpassung durch Änderung der sogenannten Deckungsrückstellungsverordnung.